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Sellners Faschisten-Gang gilt jetzt als kriminelle Vereinigung

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Regierungssprecher Anideos: "Es war kein Freispruch, sondern ein Verzicht auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD, wegen Bedeutungslosigkeit."

Die IB wurde laut Urteil vom Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung und zwei weiteren Vorwürfen freigesprochen. Um ein Verbotverfahren ging es nicht. Das ist etwas, was von der Staatsanwaltschaft angestrebt wird, hat jedoch hier nichts mit dem vorliegenden Fall zutun. An welche Zeit diese politisch motivierten Verbote erinnern, brauch ich dir ja nicht zu erklären.
 
Die IB wurde laut Urteil vom Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung und zwei weiteren Vorwürfen freigesprochen. Um ein Verbotverfahren ging es nicht. Das ist etwas, was von der Staatsanwaltschaft angestrebt wird, hat jedoch hier nichts mit dem vorliegenden Fall zutun. An welche Zeit diese politisch motivierten Verbote erinnern, brauch ich dir ja nicht zu erklären.
Setzen, 6. Lesekompetenz mangelhaft.
 
Da juckts mich, doch noch was (mit lästerlichem Unterton) zu schreiben:
Der von mir verwendete Begriff "Freispruch" ist in diesem Zusammenhang juristisch falsch - es handelt sich ja nicht um ein Strafverfahren, wohin dieser Begriff gehört. Es ist ja für manch einen auch schwer, zwischen Asylgründen (die in der Person liegen), die zum Asyl führen und Schutzberechtigung (für Gründe, die außerhalb der Person liegen) zu unterscheiden und alles in einen Topf werfen.
Ich habe ihn verwendet, um - flapsig - die Quintessenz des Spruches des Verfassungsgerichtshofes darzustellen: Nach dem Motto: Wie sag ichs meinem Kinde:
Ernsthaft: Der Gerichtshof hat festgestellt:
Nach den Maßstäben der geltenden Rechtsordnung, insbesondere nach dem dem Grundgesetz, ist die Klage unbegründet.
;);)Für sinnerfassende Leser
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html
 
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