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Rechtswissenschaft

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ganz einfach gesagt:
eine Definition = eine Präzisions-Erklärung
alles andere sind: Wischiwaschi-Erklärungen

Ganz einfach gesagt: Sie irren gewaltig!

Eine jede Präsisions-Erklärung ist umso weltfremder, je genauer sie vorgegeben wird.
Dies liegt an der Natur der Sache, die eine lebendige Natur des Lichtes ist und uns diese Natur unverzichtbare Streuwirkungen schenkt!

» Je genauer die Wahrnehmung (im exakten Ort) desto ungenauer führt uns das linear folgerichtige Denken hieraus ins Nirwana (der ungenauen Zeit).« (Eigenzitat)

» Je "genauer" die Erforschung der Materie, desto größer die Einstein'sche Spukwirkung und die Heissenberg'sche Unschärferelation!« (Eigenzitat)

Noch einfacher gesagt:

Je genauer wir den Ort definieren, desto mehr bewirkt er eine Streuwirkung in der Wahrgenommenheit der Zeit.
Je genauer wir die Zeit definieren, desto mehr bewirkt sie eine Streuwirkung in der Wahrgenommenheit vor Ort.

Bernies Sage
 
#170
ja die du scheinbar übersehen hast!


Nein, sie sind aus deiner Sicht vielleicht eine Abwechselung zu deinen ständigen Forderungen. Dem ist aber nicht so.

Aber es geht um darum, dass du - bevor du hier NUR Forderungen aufstellst - mit deiner Definition von Recht in die Diskussion einsteigst. Darum mein Hinweis, dass eine Fragen keine Definition sind und da offensichtlich Nachholbedarf hast.
 


Das nenne ich mal wissenschaftliche Konfliktbewältigung

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Miranda, ich habe hier genug auf deine Foren verwiesen. Das liest niemand der das liest, da du in allen Foren nur Selbstgespräche führst. Du und dein Freund Harvey.
 
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Hat hier Jemand Rechtswissenschaft studiert, oder kennt sich etwas dazu aus ?

Die Frage wurde bereits mehrfach beantwortet.


Irrelevant und bedeutungslos. Jeder gelangweilte Depp kann sich mit Denkmüllseiten die Zeit vertreiben, aber nicht jeder Depp bekommt von einem Deppen eine nichtdepperte Rechtsberatung.

Wer Rechtswissenschaft studiert oder sich damit etwas auskennen möchte kommt nicht um die Frage herum, was das Recht überhaupt ist und eine erste Unterscheidung ist ja bereits gegeben und genannt, nämlich subjektives und objektives Recht in Hinsicht auf ein göttliches, natürliches oder einfach nur menschliches Recht und weil das viel zu einfach wäre, wird man sich philosophisch damit nicht begnügen wollen und sogleich das Wort 'Recht' sprachphilosophisch, die Sache 'Recht' ontologisch und den Begriff des 'Recht's erkenntnistheoretisch untersuchen. Wer sich auskennt, wird wissen, wo ich mal wieder abgekupfert habe und aus Gründen der Schreibfaulheit nenn ich auch den passenden Link.

http://www.enzyklopaedie-rechtsphil...rzeichnis/19-beitraege/104-begriff-des-rechts

Gott zum Gruße!
 
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