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Rechtsstaat verlangt Klage mit Zivilrecht.

Eulenspiegel

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Ein historischer Tatbestand als Beispiel: Aus Aurelius Augustinus "Vom Gottesstaat"
4. Buch
4. Ohne Gerechtigkeit sind die Staaten nur große Räuberbanden.

Was sind überhaupt Reiche, wenn die Gerechtigkeit fehlt193, anderes als große Räuberbanden? Sind doch auch Räuberbanden nichts anderes als kleine Reiche. Sie sind eine Schar von Menschen, werden geleitet durch das Regiment eines Anführers, zusammengehalten durch Gesellschaftsvertrag und teilen ihre Beute nach Maßgabe ihrer Übereinkunft. Wenn eine solche schlimme Gesellschaft durch den Beitritt verworfener Menschen so ins große wächst, daß sie Gebiete besetzt, Niederlassungen gründet, Staaten erobert und Völker unterwirft, so kann sie mit Fug und Recht den Namen „Reich“ annehmen, den ihr nunmehr die Öffentlichkeit beilegt, nicht als wäre die Habgier erloschen, sondern weil Straflosigkeit dafür eingetreten ist.

Hübsch und wahr ist der Ausspruch den ein ertappter Seeräuber Alexander dem Großen gegenüber getan hat194. Auf die Frage des Königs, was ihm denn einfalle, daß er das Meer unsicher mache, erwiderte er mit freimütigem Trotz: „Und was fällt dir ein, daß du den Erdkreis unsicher machst? aber freilich, weil ich es mit einem armseligen Fahrzeug tue, nennt man mich einen Räuber, und dich nennt man Gebieter, weil du es mit einer großen Flotte tust.“

Nichts anderes läuft beim Abrechnungsbetrug bei Heizkosten in Zusammenarbeit von Fernwärmeversorgung, Abrechnungsfirmen und Vermieter ab. Überheizung durch viel zu hohe Vorlauftemperaturen, falsche Heizkostenverteiler (mit viel zu geringer Erfassungsrate) und Abrechnung nach VDI 2077 (Rohrwärme) ist das ist die staatlich sanktionierte Betrugsmethode, weil dagegen die Staatsanwaltschaften nicht vorgehen wollen?

Unwirtschaftlicher Betrieb:

=-->Zu hohe Vorlauftemperaturen,
=-->unterschwelliges heizen mit höheren Temperaturen bei "Nachtabsenkung",
=-->nicht abschalten der Heizung bei erreichen der Heizgrenze; 21°C, sind viel zu viel.
=-->Siehe: EnEV - § 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
=-->Während des unterschwelligen heizen´s erfassen die Heizkostenverteiler so gut wie keine Einheiten, weil der Arbeitsbereich der 1-Fühler Heizkostenverteiler nicht eingehalten wird. Diese Einheiten fehlen dann bei der Abrechnung.
=-->Zu geringer Temperaturabstand zwischen Vor- und Rücklauf (Temperatur-Spreizung).

Anstieg des Verhältnisses KWh/gemessene Einheit von 1,1 auf bis zu 7 KWh/E daraus wird eindeutig die zunehmende Überheizung erkannt.

tmin,m Niedrigste mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur, bei welcher der Heizkostenverteiler verwendet werden darf. Bei Einrohr-Heizungsanlagen ist dies die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur des letzten Heizkörpers im Strang.
Die 55°C des Einfühler-Heizkostenverteilers (KU DO 201S) werden bei weitem unterschritten, was man aus den Temperaturaufzeichnungen erkennen kann.
=-->Abrechnung nach VDI 2077 Rohrwärme = verursacht durch die Art und Weise der Beheizung mittels Fernwärme – unterschwelliges heizen zu hohe Vorlauftemperaturen, zu späte und nicht durchgeführte Abschaltung der Beheizung ab der Heizgrenze.
 
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