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Persönliche Gedanken zu den Tageslosungen

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Wenn ich auch noch so viele meiner Gebote aufschreibe, so werden sie doch geachtet wie eine fremde Lehre. Hosea 8,12

Jesus spricht: Ich bin dazu geboren und in die Welt gekommen, dass ich die Wahrheit bezeuge. Wer aus der Wahrheit ist, der hört meine Stimme. Johannes 18,37

Ich so froh, dass ich durch den Glauben an Jesus Christus als meinen Erlöser und Herrn die Wahrheit kennen lernen konnte und in der Wahrheit leben kann.
 
Euer himmlischer Vater weiß, dass ihr dies alles nötig habt.
Matthäus 6,32

Eine Frau erzählt, wie sie zum Glauben an den Herrn Jesus gekommen ist:

„Ich habe zwar Gott gekannt und auch zu Ihm gebetet, wenn es mir schlecht ging. Aber wenn es mir gut ging, habe ich Ihn vergessen. Bis - ja bis meine Tochter gläubig wurde. Sie erzählte mir von ihrem Herrn und von ihrem Bibelkreis.

Das war für mich fremd, und aus der Sorge heraus, wo mein Kind hinging, bin ich eines Tages auch in den Hauskreis gegangen.

Im Hauskreis machten wir Bibelarbeit, und anschließend wurde gebetet. Und plötzlich wusste ich: Wenn ich heute nicht Ja sage und morgen sterbe, bin ich verloren. - So gnädig war der Herr. Er hat mich durch die Gebete meiner Tochter und vieler anderer so vorbereitet, dass ich gar nicht anders konnte.

Ich habe dann angefangen, in der Bibel zu lesen. Und heute, nach 28 Jahren, freue ich mich jeden Tag aufs Neue, Gottes Kind zu sein und mit Ihm durch den Tag zu gehen - immer nur durch den heutigen Tag. An den morgigen Tag denke ich nicht, denn Gott sorgt für mich!“

„Seid nicht besorgt für euer Leben, was ihr essen oder was ihr trinken sollt, noch für euren Leib, was ihr anziehen sollt. Ist nicht das Leben mehr als die Nahrung und der Leib mehr als die Kleidung? Seht hin auf die Vögel des Himmels, dass sie nicht säen noch ernten, noch in Scheunen sammeln, und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel vorzüglicher als sie? …
So seid nun nicht besorgt, indem ihr sagt: Was sollen wir essen?, oder: Was sollen wir trinken?, oder: Was sollen wir anziehen? … denn euer himmlischer Vater weiß, dass ihr dies alles nötig habt. Trachtet aber zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit, und dies alles wird euch hinzugefügt werden. So seid nun nicht besorgt für den morgigen Tag, denn der morgige Tag wird für sich selbst sorgen.“ Matthäus 6,25.26.31–34 Aus www.gute-saat.de
 
Der Virologe Streeck sagt, das Hauptproblem in der aktuellen Diskussion seien fehlende Daten und Fakten, um Entscheidungen zu treffen. Die Wirkung der Maßnahmen vor der Kontaktsperre sei nicht ausreichend überprüft worden, außerdem fehlten Richtlinien für eine Exit-Strategie, so Streeck. Er betont jedoch, es sei zum jetzigen Zeitpunkt auch falsch, alle Maßnahmen wieder zurückzudrehen.
Im stark von Corona-Fällen betroffenen Kreis Heinsberg haben Prof. Streeck und sein Team diverse Oberflächen getestet und kein aktives Virus nachweisen können: Weder auf Handys, Türklinken, Waschbecken noch Katzen, selbst bei hoch infektiösen Familien. Er betont daher, es gebe stand jetzt keine Gefahr, beim Einkaufen, jemand anderen zu infizieren. Die bisherige Forschung zeige: Vor allem große Menschenmengen mit viel Kontakt seien eine Gefahr, also beispielsweise Partys und Fußballspiele.
Prof. Hendrik Streeck ist Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Universität Bonn. Er wird mit seinem Team im Kreis Heinsberg jetzt noch genauer untersuchen, wie sich das Virus ausgebreitet hat. Er will auch der Frage nachgehen, wie hoch die Dunkelziffer von nicht erkannten Krankheitsfällen ist. Davon, dass das RKI keine solche Studie geplant hatte, zeigte er sich überrascht.
In der Debatte über Mundschutz positioniert sich Streeck klar und sagt, entlang der Empfehlungen der WHO, dass ein flächendeckender Mundschutz nicht angemessen sei. Vor allem deshalb, weil die Schutzausrüstung etwa bei Menschen im medizinischen Bereich dringender benötigt würde. www.youtube.com/watch?v=VP7La2bkOMo
 
Allgemeinmedizinerin und Ernährungs-Expertin Dr. Petra Bracht berichtet über den Zusammenhang zwischen Zivilisationskrankheiten, Schmerzmitteln (Ibuprofen) und Corona.

Gut zu wissen welche Medikamente man weglassen sollte damit der Chornavirus einem nicht noch kränker machen kann. www.youtube.com/watch?v=qeUGOsW8ewk&t=2s
 
Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020. Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an:

Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.
Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegenüber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Maßnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufklärung der Übertragungswege (nur durch Tröpfcheninfektion), durch Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen dieser gefährdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!
Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:
Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Maßnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielfältigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit hunderten Menschen Kontakt haben.
Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten - Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!
Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Beate Bahner: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “
Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!
Zur Person:
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern und zahlreichen Aufsätzen und Beiträgen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“. Quelle: www.beatebahner.de/lib…/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf
 
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Folgenden Leserbrief habe ich soeben an alle Zeitungen der Schweiz gesendet, und bete das er auch veröffentlicht wird und viele Leser dadurch ermutigt werden sich mit Gott zu versöhnen.

Trotzdem glückliche Ostern
Wegen dem Coronavirus können viele an Ostern keine erholsame Feiertage geniessen. Auch langersehnte Ausflüge an schönen Ferienorte oder fröhliche Familientreffen sind nicht mehr möglich. Vielleicht hat man dadurch mehr Zeit sich über die Bedeutung von Ostern Gedanken zu machen. Jesus Christus liess sich damals vor Ostern gefangen nehmen, damit wir frei würden von unseren Ungerechtigkeiten. Er liess sich schuldig sprechen, damit wir unschuldig vor Gott würden. Er litt für uns, damit wir nicht leiden müssen für unsere Schuld . Er gab sich in den Tod, damit wir ewige leben können. Er ist an Ostern auferstanden, damit wir auferstehen können, wenn wir ihn als unseren Erlöser und Herrn angenommen haben. Von uns aus könnten wir nur verloren gehen. Solche Rettung hat niemand verdient. Jesus Christus aber hat sich unserer Sünden erbarmt und schenkt uns die Erlösung. Diese Gewissheit mit Gott versöhnt zu sein macht mich auch an Ostern glücklich, auch wenn ich nicht alles erleben kann was ich gerne hätte.
Bernhard Dura, Chur
 

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