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Kickl stellt Menschenrechte infrage

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Anlaß ist nicht das politische Gequatsche sondern die konkreten Morde und konkrete "Vergehen".

Ja und konkret begehen wohl auch Tschetschenen Gewalttaten bis zum Mord, aber sie sind in diesen Disziplinen nicht führend wie die Journaille und die FPÖ Nazis der Bevölkerung weismachen wollen, sondern in den Kriminalstatistiken im unteren Mittelfeld.
 
Warum reitens so auf den Tschetschene herum? Es geht um straffällige Asylwerber.

Genau das Gegenteil ist der Fall, ich reite nicht auf den Tschetschenen herum, ich bin mit einer tschetschenischen Familie befreundet, und die sind wunderbare Menschen.
Das heißt natürlich nicht das alle Tschetschenen wunderbare Menschen sind, aber gewiss sind nicht alle Verbrecher, und sie besetzen in den Kriminalstatistiken auch keinen Spitzenrang.
 
ich reite nicht auf den Tschetschenen herum,
Es ist der dritte Beitrag mit Tschetschenen.
Meine Frage richtet sich ganz allgemein daran, wie und wann man mit dem Personenkreis der straffälligen Asylwerber umgehen soll, kann - und welche Rechte bei denen verletzt werden und welche bei den Betroffenen.
Ich weiß schon: Bei Menschenrechten geht es um den Schutz vor dem Staat, bei den Betroffenen geht es (nur) um potentiellen und notwendig gewordenen Opferschutz.
 
Meine Frage richtet sich ganz allgemein daran, wie und wann man mit dem Personenkreis der straffälligen Asylwerber umgehen soll, kann

Die Frage ist eher leicht zu beantworten, im Rahmen der Gesetze und natürlich der Menschenrechte, ganz sicher kann und wird es keine Adaption der Menschenrechte im Sinne der FPÖ Nazis geben.

Und natürlich wird man da oder dort aus der Erfahrung klüger geworden Gesetze adaptieren/ verschärfen müssen, aber immer siehe oben, und ganz sicher wird die Justiz nicht Befehlsempfänger von geistigen Nasenbohrern wie Kickl werden, Gesetzesänderungen können nur im Einvernehmen und nach Prüfung durch die zuständigen Stellen, und im Einklang mit den Menschenrechten geändert werden.
 
.....Das ist Unsinn!! Der "Gleitzeitler" hat bloß die "Tagesnormzeit", in der Regel "acht Stunden" zu erbringen und schon gibt es für die "neunte Stunde" Überstundenzuschlag! Beispiel: "Beginnt er um 0800 Uhr, gibt´s ab 1600 Uhr Überstundenzuschlag. Beginnt er um 0900 Uhr gibt´s Überstundenzuschlag eben erst ab 1700 Uhr!".....

meint plotin
Falsch bis 10 Stunden gibts keine Zuschläge...
 
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