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Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftrecht

Cyrit

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Registriert
8. November 2011
Beiträge
3
Hallo liebe Menschen,

Ich befasse mich zZ mit der Gerechtigkeitslehre Kants und habe Probleme die Differenzierung von Natur- und Vernunftrecht zu verstehen.

So wie ich es z.Z. verstehe, ist Kant zufolge Recht nur rechtens, wenn es mithilfe der praktischen Vernunft erkannt wird. Jegliches abweichendes Rechtsverständnis vermag den menschlichen Verstand nicht zu befriedigen, da dieses beispielsweise auf religiösen Ethikvorstellungen beruhe, welche entstanden sind durch Glaube / göttliche Einsicht und somit A posteriori unlogisch ist.

Ich verstehe nicht, inwieweit Kant aus der praktischen Vernunft, sprich A priori, die Erkenntnis gewinnt, dass der Mensch das Recht der Freiheit besitzt. Ist das nicht genauso eine A posteriori Erkenntnis beruhend auf seinem Werteverständnis?

Und zweitens: Müsste Naturrecht nicht vollends auf dem Instrument der praktischen Vernunft basieren(falls das überhaupt möglich ist?!), denn Zweitliteratur definiert "Naturrecht auf religiöser "Erkenntnis" beruhend eben als NATURRECHT. Ist es nicht vielmehr eine Form von positiven Recht?

mfg Chris, der ziemlich verwirrt ist
 
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AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

Gegenfrage:brauchst du aktive Hausaufgabenhilfe? ;)
 
AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

Hallo liebe Menschen,

Ich befasse mich zZ mit der Gerechtigkeitslehre Kants und habe Probleme die Differenzierung von Natur- und Vernunftrecht zu verstehen.

So wie ich es z.Z. verstehe, ist Kant zufolge Recht nur rechtens, wenn es mithilfe der praktischen Vernunft erkannt wird.

Jegliches abweichendes Rechtsverständnis vermag den menschlichen Verstand nicht zu befriedigen, da dieses beispielsweise auf religiösen Ethikvorstellungen beruhe, welche entstanden sind durch Glaube / göttliche Einsicht und somit A posteriori unlogisch ist.

Ich verstehe nicht, inwieweit Kant aus der praktischen Vernunft, sprich A priori, die Erkenntnis gewinnt, dass der Mensch das Recht der Freiheit besitzt. Ist das nicht genauso eine A posteriori Erkenntnis beruhend auf seinem Werteverständnis?

Und zweitens: Müsste Naturrecht nicht vollends auf dem Instrument der praktischen Vernunft basieren(falls das überhaupt möglich ist?!), denn Zweitliteratur definiert "Naturrecht auf religiöser "Erkenntnis" beruhend eben als NATURRECHT. Ist es nicht vielmehr eine Form von positiven Recht?

mfg Chris, der ziemlich verwirrt ist


Herzliches Beileid ...:lachen:

Philosophie ist halt für Menschen :ironie: zu schwer ...Und die KANT'ische Transzendentalphilosophie ist vor allem philosophie-geschichtlich interessant und sehr frag-würdig ...

Da ich kein KANT'ianer bin, vermag ich an dieser Stelle nicht in die Details einer differenzierten KANT-Interpretation einzusteigen ...

(Aber vielleicht gibt es im Internet ja spezifische KANT-Foren, in denen KANT-Kenner/Experten Deine Fragen beantworten können :dontknow:).

Hier nur noch ein paar lose Anmerkungen zum Verhältnis von Naturecht und Positivem Recht:

Insofern etwa das Deutsche Grundgesetz in seiner Präambel auf etwas Absolutes Bezug nimmt ("Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, ... hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....") und im Artikel 1 von der Würde des Menschen spricht, ist naturrechtliches Denken in das positive Recht, also das schriftlich formulierte "gesetzte" Recht des Staates Bundesrepublik Deutschland , aufgenommen worden, was wohl mit den Erfahrungen des Nationalsozialis-mus zusammenhängt.

Gruß, moebius
 
AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

Und zweitens: Müsste Naturrecht nicht vollends auf dem Instrument der praktischen Vernunft basieren(falls das überhaupt möglich ist?!), denn Zweitliteratur definiert "Naturrecht auf religiöser "Erkenntnis" beruhend eben als NATURRECHT. Ist es nicht vielmehr eine Form von positiven Recht?

mfg Chris, der ziemlich verwirrt ist

Ich werde zum Rechtsbegriff nun einen Beitrag im thread "Begriffe" schreiben...

lg
 
AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

danke für die Antworten,

mir ist bewusst, dass die Ausdrücke positives Recht & Naturrecht vielleicht falsch genutzt sind. Ich erachte positives Recht als das vom Menschen erschaffene Recht und Naturrecht als das von der Natur ( unabhängig des Menschens gegebene ) Recht in meiner Frage.
mfg
 
AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

Chris, der ziemlich verwirrt ist

die KANTsche Philosophie ist technokratisch


ich habe im 'Handbch Ethik' nachgeschlagen
und da wird seine Moralphilosophie in zwei Teile gegliedert
  • Ethik (Tugendlehre)
  • Recht

zur Ethik

'handle pflichtgemäß aus Pflicht' [= Moralprinzip]
- man soll objektiv richtig handeln
- man soll einsehen, daß man objektiv richtig handeln muss

der Zweck der Ethik ist
- man soll sich selbst vervollkommnen
- man soll auch die anderen glücklich machen

dualistisch !!!
- einfach
- komplex

zum Recht

'eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime
die Freiheit der Willkür [= Handlungsfreiheit] eines jeden
mit jedermanns Freiheit
nach einem allgemeinen Gesetz bestehen kann'
- das Recht regelt die Handlungsfreiheit
- das Recht kann erzwungen werden

pauschal

- das Recht berechtigt (eine unterdrückte Person)
- das Moralprinzip verpflichtet (jeden)

mehrfach dualistisch !!! sowohl nachher als auch vorher = konservativ
dazu einer/alle

Rechtslehre

Privatrecht (gilt auch im Naturzustand)
Öffentliches Recht (gilt nur mit Staat)

inneres Recht (Grundrechte)
äußere Rechte (erworbene Rechte)

..........

das Kapitel 'Handlungsfähigkeit, bedingtes Sollen und die Idee unbedingten Sollens' lese ich mir freiwillig nicht durch
schon wieder dualistisch !!! bedingt - unbedingt (bedingend?)
 
AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

danke für die Antworten,
....
Ich erachte positives Recht als das vom Menschen erschaffene Recht und Naturrecht als das von der Natur ( unabhängig des Menschens gegebene ) Recht in meiner Frage.
mfg

Mit Natur ist nicht die physikalische oder biologische Natur gemeint, sondern das Wesen des Mensch-seins - m.a.W.: Das Naturrecht ist ein theologisch oder philosophisch (z.B. von I. KANT) begründetes Idealrecht, und zwar unter philosophisch-anthropologischer Reflexion auf das Wesen (= die Natur) des Menschen ...

Ein nichtphilosophisch-anthropologischer Naturbegriff würde innerhalb der ETHIK bzw. RECHTSPHILOSOPHIE zu naturalistischen Fehlschlüssen führen ...

Gruß
 
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AW: Kants Auffassung von Gerechtigkeit: Differenzierung zwischen Natur- und Vernunftr

also quasi das, was man "gewissen" nennt? oder ist das wieder was anderes?

Hmm ich würde annehmen, dass Gewissen verknüpft mit empirischen Ethikbewusstsein verknüft ist.

Ich meinte damit eher die Form von Gerechtigkeit die von Natur aus besteht. ( DIe Existenz von Gerichtigkeit unabhängig vom Menschen & deren empirischen Ethikvorstellungen [rein theoretisch])

und danke dir Scilla für die Mühe, das gibt mir echt 'ne schöne Übersicht, die du beim Chaos der Onlineartikel kaum hast ! ♥
 
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