Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter.
Assange (und auch Snowden) unterscheiden sich von "Navalny und Co" insofern, dass erstere Geheimnisverrat begangen haben, und letztere Oppositionspolitik.
Nach unseren Maßstäben ist Oppositionspolitik mit Rechtsstaatlichkeit vereinbar, Geheimnisverrat jedoch nicht.
Assange und Snowdens Motivationen mögen für uns durchaus ehrenhaft erscheinen, aber deren Taten sind letztendlich ähnlich zweischneidig wie Selbstjustiz. Diese ist, auch wenn
im konkreten Fall verständlich, rechtsstaatlich problematisch. Und im Prinzip war die Vorgehensweise ja wie bei Selbstjustiz. Subjektiv empfundenes Unrecht wurde nicht
auf dem Rechtsweg begegnet, sondern eigenmächtig bekämpft. So sehr man Sympathie empfinden mag, rechtlich ist es nicht gut zu heißen.
Da verwundert es nicht, dass Snowden in Staaten, in denen gute Rechtsstaatlichkeit herrscht, weniger Chance auf Aufenthaltserlaubnis gehabt hat und letztendlich in Russland gelandet ist.
Was bei Assange allerdings sehr merkwürdig erscheint, ist die "Umweganklage" über das in diesem Fall absurde schwedische Strafrecht.