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Heidi will heim!

Joost

New Member
Registriert
9. Januar 2008
Beiträge
982
An das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main

Abteilung Ausländerbehörde


Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie meine Nachforschungen ergaben, lebt zur Zeit in Ihrer Stadt eine noch minderjährige Schweizer Staatsbürgerin aus dem Kanton Graubünden.

Weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis sind vorhanden. Möglicherweise wird ihre Arbeitskraft auch in unzulässiger Weise von ihrer "Gast"-Familie ausgenutzt, so dass gleich drei - wenn nicht gar mehr - Paragraphen hier verletzt werden.


Die Betreffende ist mit ihrer Situation auch keineswegs glücklich.

Mir gegenüber gab sie an, ihre Welt seien die Berge, denn dort oben sei sie zu Haus.

Dunkle Tannen und grüne Wiesen im Sonnenschein, nur das brauche sie zum Glücklichsein.

Dort in den hohen Bergen lebte sie früher als eine kleine Maid. Gut Freund mit allen Tieren, glücklich alle Zeit.

Im Winter, wie im Sommer, auch wenn all die Herden ins Tal gezogen seien. Am Morgen und im Abendschein, wenn rot die Alpen geglüht hätten ...

Hiermit möchte ich sie ebenso dringend wie herzlich bitten, sich dieses Falles anzunehmen, so dass diese höchst bedauernswerte Schweizer Bürgerin heimzukommen und ihr Glück wieder zu finden vermag.


Ich verbleibe mit traurigen, aber dennoch freundlichen Grüßen

Ihre Johanna Spyri

Hirzel, Kanton Zürich
Schweizer Eidgenossenschaft
 
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AW: Heidi will heim!

Es geht weiter ....


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~


Jahre später ....

An
Frau
Johanna Spyri
Hirzel, Kanton Zürich


Sehr geehrte Frau Spyri,

Wie mir ein Herr Alm Öhi anvertraut hat, steht einer Verbindung von Fräulein Heidi und einem gewissen Herrn Peter Geiß, ortsüblich "Geißenpeter" genannt, nichts im Wege, sobald beide volljährig sind und Herr Peter Geiß eine ordentliche Verdienstbescheinigung beibringen kann.

Ich hoffe, Sie diesbezüglich beruhigt zu haben.


Urs Fränkli

Sachbearbeiter

Kommunale Ordnungsbehörde

Maienfeld, Kanton Graubünden
 
AW: Heidi will heim!

Noch mehr Jahre später ...



An
Herrn
Alm Öhi
Maiensäß oberhalb von Maienfeld


Sehr geehrter Herr Öhi,


Hiermit möchte ich Sie davon in Kenntnis setzen , dass vor dem kantonalen Graubündner Familiengericht in Chur schon seit längerem eine Scheidungklage seitens meiner Mandantin, Frau Adelheid Geiß, gegen Herrn Peter Geiß anhängig ist.

Frau Adelheid Geiß wirft ihm vor, er habe sie zugunsten seiner Geißen aka Ziegen sträflich vernachlässigt.

Frau Adelheid Geiß hat Sie mir als Zeugen benannt.

(Die Ausagen der Ziegen sind leider nicht gerichtsverwertbar.)

Würden Sie ggfalls Ihre Aussage in einem allfälligen Scheidungsprozess vor dem kantonalen Familiengericht in Chur wiederholen?

Meine Mandantin wäre Ihnen sehr verbunden.



Mit freundlichen Grüßen

RA Joseph Waldbaum, Esq.
z. Zt. z' Zürich
 
AW: Heidi will heim!

Kleine Zwischenbemerkung:

Diese Geschichte habe ich woanders einmal begonnen.

Und bald nach dem Start hat sich eine Frau Holunder eingeschaltet.

Und so begann eine schöne Zusammenarbeit.

Nun schaltet sich Frau Holunder ein:

KLASSE..so jefällt mir dat Heidi.

Du könntest vielleicht noch (anhand weiteren Schriftverkehrs)
erzählen wie das Leben der alleinerziehenden Adelheid Geiß
oben auf der Alm mit einen pflegebedürftigen Großvater ,
drei verwahrlosten Kindern und ständig wechselnden ,gewalttätigen
Ziegenhirten weitergeht?

Infrage käme da u.a.Korrespondenz
mit Jugendamt , Krankenkasse, Gesundheitsamt und Amtsgericht.
 
AW: Heidi will heim!

Sehr geehrte Frau Holunder,

Bezugnehmend auf Ihr wertes Schreiben vom 11. September diesen Jahres, möchte ich sie dahingehend beruhigen, dass es auf der Alm keinerlei Sünd gibt.

Das ist gerichtsbekannt.

Anderslautende Meldungen verweise ich in den Bereich der Gerüchte und der üblen Nachrede.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung


Dr. Beat Schnyder-Frey
Oberamtsrichter
Kantonales Kantonsgericht

Chur


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



Soweit der offizielle Teil meines Schreibens.

Inoffiziell möchte ich sie in den "Goldenen Löwen" zu Liechtenstein einladen, um Ihnen auf Wunsch einige vertrauliche inoffizielle Details über das wahre Leben auf der Alm zu geben. Hier auf Schweizer Grund und Boden sind mir die Lippen versiegelt. Sie verstehen ....

Doch ich könnt' Ihnen Sachen erzählen .... aber lassen wir das .

Weiteres im "Goldenen Löwen" zu Vaduz, Liechtenstein.

Ich hoffe, ich darf ggfalls mit Ihrer Diskretion rechnen.
 
AW: Heidi will heim!

Frau Holunder schreibt:

HOTEL-GASTHOF "Goldener LÖWE"
Adele Gantenbein
Herrengasse 35
FL-9490 Vaduz
Telefon +423 238 11 44
Fax +423 238 11 45 Vaduz/Li.,11.9.07


Sehr verehrter Dr. Schnyder-Frey,


durch einen Zufall erhielt ich Kenntnis davon, dass Sie
planen in unserem Hause eine Informationsveranstaltung
abzuhalten .
Diese soll die katatrophalen sozialen ,hygienischen und
moralischen Zustände auf schweizer Almen zum Gegenstand haben.
Ich bitte Sie hiermit eindringlich darum davon Abstand zu nehmen.
Nach der letzten Veranstaltung dieser Art sahen wir uns tagelang
massiven Bedrohungen und Sachbeschädigungen seitens unserer
eidgenössischen Nachbarn ausgesetzt. Besonders tat sich hierbei
ein Herr Peter Geiß hervor, gegen den wir mehrere Verfahren wegen
Körperverletzung angestrengt haben.
Die Buchung von Frau Holunder und weiterer Tagungsgäste würde
ich in diesem Zusammenhang gegebenenfalls umgehend stornieren.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

Adele Gantenbein


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Sehr geehrter Herr Dr. Schnyder-Frey,

vielen Dank für Ihre Bereischaft mir weitere Details
zum "Fall Alm" mitteilen zu wollen.
Leider war es mir nicht möglich, in dem von Ihnen
angeghebenen Haus "Goldener Löwe" zu einem
beliebigen Termin eine Buchung zu bekommen.
Ich schlage deshalb vor, dass Sie mir relevante
Informationen doch schriftlich zukommen lassen.
Für absolute Diskretion kann ich garantieren.

Mit konspirativem Gruße

H.H.Holunder
 
AW: Heidi will heim!

Sehr geehrte Frau Holunder,

Bezugnehmend auf Ihr wertes Schreiben vom 11. September diesen Jahres, möchte ich Ihnen mein tiefgefühltes Bedauern darüber ausdrücken, dass es Ihnen nicht möglich war, im "Goldenen Löwen" zu Vaduz ein Zimmer zu buchen.

Falls es Ihnen ein Trost ist: Auch mir widerfuhr dieses missliche Schicksal.

Alternativ schlage ich Ihnen eine Ortsbegehung am Tatort vor.

In solcherart gelagerten Fällen ziehe ich stets die mündliche Kommunikation der schriftlichen vor.

In der Hoffnung, Sie bald in Maiensäß oberhalb von Maienfeld begrüßen zu dürfen, verbleibe ich


Dr. Beat Schnyder-Frey
Oberamtsrichter
Kantonales Kantonsgericht

Chur
 
AW: Heidi will heim!

Frau Holunder schreibt:

Sehr geehrter Herr Schnyder-Frey,

hocherfreut möchte ich Ihr freundliches Angebot
zu einem Lokaltermin auf der betreffenden schweizer
Alm annehmen.
Ich werde bemüht sein, mich in den nächsten Tagen
freizumachen (von Terminen) und Ihnen frühzeitig
vor meiner Ankunft Bescheid geben.
Günstig dabei ist,dass ich in dieser Woche ohnehin
noch einen Termin in Basel habe.

Mit freundlichem Gruße
H.H.Holunder



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-

Kurze Notiz aus der Basler Zeitung-

Eine deutsche Touristin ist bei
dem Versuch die schweizer-deutsche
Grenze zu passieren von der Kantonspolizei
verhaftet worden.
Als Grund wird von den zuständigen Behörden
Verdacht auf versuchten Landfriedensbruch
angegeben.
Die Festnahme zog für einige Beamte mittelgradige
Blessuren nach sich. (w.t.)



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Sehr geehrter Her Dr.Schnyder-Frey,

leider war es mir nicht möglich den bei Ihnen
angekündigten Besuchstermin wahrzunehmen.
Die Verbindungen der besagten Almbewohner
sowie deren Informationsstand reichen augenscheinlich
bis in höchste Behördenkreise.
Ich wurde bei der Einreise in die Schweiz bei einer
Routinekontrolle (?) festgenommen und sitze nun wegen
des Vorwurfes des versuchten Landfriedensbruchs in
Basel in Untersuchungshaft.
Ich habe zwar schon meinen deutschen Anwalt kontaktiert
wäre aber Ihnen ,Herr Dr. Schnyder-Frey sehr dankbar,
wenn Sie mir einen fähigen schweizer Kollegen empfehlen könnten.

Hochachtungsvoll
H.H.Holunder
 
AW: Heidi will heim!

Sehr geehrte Frau Holunder,

Mit großer Bestürzung, ja, geradezu mit Entsetzen habe ich von Ihrer Verhaftung im Kanton Basel-Stadt Kenntnis genommen.

Die Basler Kantionspolizei ist für derartige Aktionen bekannt, wenn nicht gar berüchtigt.

Für die Zukunft möchte ich Ihnen anraten, doch stets die Bodenseeroute über Bregenz und Feldkirch zu nehmen, wenn sie nach Graubünden einreisen wollen.

Die Graubündner Kantonspolizei hat eine weitaus liberalere Tradition als ihre Kollegen in jenem Basler Halbkanton.

Nun zu Ihrer gewisslich recht misslichen Lage:

Gerne käme ich persönlich nach Basel, um Sie eigenhändig von Ihren Handschellen und Fußketten zu befreien. Doch sind mir in dieser Hinsicht selbst die Hände gebunden, wenn glücklicherweise auch nur metaphorisch.

Doch habe ich Herrn RA Rütli-Weiss gewinnen können, einen ausgezeichneten Fachmann für solche Fälle.

Er wird sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen und in baldiger Bälde Ihre Freilassung erreichen, wie ich hoffe und wünsche.

In der Zwischenzeit werde ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.

Ich habe noch gute Verbindungen dorthin, war ich doch in früheren Tagen selbst einmal dort als Richter tätig, um das Fürstentum Liechtenstein dort angemessen zu vertreten.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung

Dr. Beat Schnyder-Frey
Oberamtsrichter
Kantonales Kantonsgericht

Chur
 
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AW: Heidi will heim!

Frau Holunder schreibt:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Straßburg

Bericht an den Sektionsleiter
Abt./Indiv.beschw.- Schweiz
No.207953 18.9.07

Zur Vorlage dem zust. Komitee

Die Festnahme in Untersuchungshaft der deutschen Staatsbürgerin
H.H.Holunder seitens der Kantonspolizei Basel erscheint als Spitze
eines Eisberges von ungeahnten Ausmaßen.

Die Recherchen führten zunächst die Hierarchieleiter der Kantonspolizei
hinauf bis zum Kommandanten Herrn R. Zahlunardho.

Dieser erwies sich später als Schwager von Peter Geiss ,der trotz seiner
häufigen Gesetzesverstöße bisher von den Behörden auffällig wenig
belangt wurde.Herr Geiss ist der Ex-Ehemann eben der Adelheid Geiss
gegen die vom Amtsgericht Graubünden ein Überprüfungsverfahren zur
teilweisen Entmündigung läuft.

Frau Geiss betreibt eine Sennerei auf einer Alm in Maiensäß
oberhalb von Maienfeld/Schweiz.

Hier besteht behördlichseits der dringende Verdacht auf Drogenbesitz,
Prostitution sowie Verwahrlosung von Kindern. Weiterhin dient die Alm
regelmäßig als Unterschlupf zwielichtiger Subjekte sowie auch des Peter Geiss.
Das zuständige Amtsgericht hat Frau H.H.Holunder offensichtlich als
Sachverständige aus Deutschland bestellt um zu einer unbefangenen
Beurteilung zu gelangen. Dieses sollte nun durch ihre Verhaftung unterbunden
bzw. verzögert werden. Dabei waren die weitverzweigten informellen
Beziehungen der Fam. Geiss augenscheinlich hilfreich.

Erkundigungen nach den Haftbedingungen der Frau Holunder wurden
nur sehr zögerlich übermittelt.

Menschenrechtsverletzungen scheinen aber mindestens durch eine
sogenannte 5-Punkt-Fixierung gegeben zu sein.

Es wird deshalb empfohlen, den hiesigen Gepflogenheiten gemäß, über den
"kleinen Dienstweg" für Abhilfe zu sorgen. Dem zuständigen Kommandanten
Zahlunardho wurden bereits entsprechende Hinweise gegeben.

gez. R. Mhaus
(Berichterstatter)
 
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