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Frau Tschäpe bringt unser Rechtsprinzip wieder In dubio pro reo in die Diskussion

hedgi04

Member
Registriert
12. Juni 2018
Beiträge
88
Frau Tschäpe muss ach einem endlos langen Prozess lebenslänglich wegen Mordes ins Gefängnis.
Weiß man sicher, ob sie an den Morden beteiligt war? Man kann es jedenfalls annehmen.
Wovon wir ausgehen können, sie wusste von den Morden. Die Brandstiftung lässt sich auch nicht mehr wegleugnen.
In Strafprozessen verweisen wir stolz auf unser Prinzip in der Rechtsprechung. Dort heißt es In dubio pro reo.
Nachdem die Presse voll von Berichten über den ''Prozess war, konnte das Gericht üerhaupt noch Zeifel gelten lassen? Ein Richter darf sich nicht beeinflussen lassen, Ist das bei der massiven Einflussnahme von außen überhaupt möglich?

Wir müssen sehen, wie lefen ähnlich gelagerte Prozesse ab, bei denen die Schuldfrage über Indizien geklärt wurde.

hedgi
 
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Ja, der NSU-Prozess ist vorerst beendet, aber er hinterlässt mehr offene Fragen als Antworten, auch über den Verfassungsschutz und seine Rolle bei dieser Affäre. Sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei allen anderen Sicherheitsbehörden sitzen schließlich Menschen, die politisch-ideologisch denken und handeln könnten. In die Menschen kann man nicht hineinschauen, aber in die Behörden muss man sehr tief hineinschauen, bevor es wieder zu spät ist, denn diesmal waren es "nur" zehn Opfer...

Jetzt verstehe ich auch, warum bestimmte politische Kreise die freie Presse als Lügenpresse zu diffamieren versuchen. Investigativ Journalismus könnte demnächst eine zum Himmel stinkende Kloake aufdecken und es könnte für viele sehr ungemütlich werden. Bis jetzt konnte man wegen des laufenden Prozesses manches nicht veröffentlichen. Dieses Hindernis entfällt jetzt und die Aufarbeitung des Falls geht weiter.

https://www.deutschlandfunkkultur.d...n-ordnung.1005.de.html?dram:article_id=422387
 
nach Auskunft von einem erfahrenen Juristen
müsste Frau Zschäpe
die Unterstützung von Straftaten nachgewiesen werden,
damit sie zu einer Strafe verurteilt werden kann

die fehlende Bereitschaft,
im Gerichtsverfahren mitzuarbeiten
und das bloße Zusammenleben mit den Tätern
in einem gemeinsamen Haushalt
sollen hierfür nicht ausreichend sein

nach meiner oberflächlichen Kenntnis der Sachlage
hat Frau Zschäpe absichtlich Spuren vernichtet, als sie nach dem Tod der Täter die gemeinsame Wohnung gesprengt hat

das wäre demnach ein möglicher Ansatzpunkt für eine Verurteilung

daß ihr persönlicher Verteidiger mit einem Strafmaß bis zu 10 Jahren einverstanden gewesen wäre,
deutet darauf hin,
daß es weitere Ansatzpunkte für eine Verurteilung gibt
(die ich jetzt aber nicht kenne)
 
die fehlende Bereitschaft,
im Gerichtsverfahren mitzuarbeiten
....kann ich bei Frau Tschäpe ja noch verstehen und ist auch vollkommen legitim. Aber ist es das auch bei staatlichen Behörden wie dem Verfassungsschutz. Darf auch der die Zusammenarbeit mit Politik und Gericht verweigern?
 
Jetzt verstehe ich auch, warum bestimmte politische Kreise die freie Presse als Lügenpresse zu diffamieren versuchen. Investigativ Journalismus könnte demnächst eine zum Himmel stinkende Kloake aufdecken und es könnte für viele sehr ungemütlich werden.
Die Lügenpresse wird von den "Rechten" angeprangert. Nun scheint sie im Sinne der sog. Lückenpresse wohl recht zu haben.
Aktensperre über Jahrzehnte - ja: das nennt man Transparenz
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lügenpresse wird von den "Rechten" angeprangert.
Es würde ja schließlich die Rechten treffen, wenn der Investigativ Journalismus alles aufdecken könnte.
Nun scheint sie im Sinne der sog. Lückenpresse wohl recht zu haben.
Wo sehen Sie die Lücken? Es kann auch als Lücke hingestellt werden, wenn der Journalismus nicht sagt, was man gern hören oder lesen würde.
Aktensperre über Jahrzehnte - ja: das nennt man Transparenz
Daran ist nicht der Journalismus schuld. Sie vermischen da was.
 
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Zunächst einmal: woher .........diese Information über die Aktensperre? ........
Mal ganz davon abgesehen, manche gesperrte oder als geheim eingestufte Akte hat schon investigativ tätigen Journalisten aus geheimer Quelle vorgelegen.
Dann ist die Verwertung nicht nur problematisch, sondern sogar strafbar und würde die Aktensperre - in einem Rechtstaat jedenfalls - zum Zwecke kommerzieller Verwertung durchaus rechtfertigen.

In einem jeden Verfahren, in welchem Staatsorgane über ein schutzwürdiges Eigeninteresse involviert sind, darf - in der Öffentlichkeit - doch gelogen werden, dass sich die Balken biegen....

Selbst in der Bibel steht doch, dass man nur "wider seinen Nächsten" kein falsch Zeugnis reden soll!
 
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