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[FLUCHTPUNKT EUROPA] Aktivitäten, Berichte, Eindrücke, Reaktionen, Zivilcourage ...

Aus welcher Art von Angst heraus sollte ich, wenn ich aus einem Kriegsgebiet komme, meine Dokumente wegwerfen ???

Deshalb, Belair57, oder eben 'dann' wenn Dir Dein Recht auf Dein Überleben als unwahrscheinlich dünkt!

Wiederholt wird doch bei den Nachrichten über Menschen berichtet, welche
-trotz Ausweisbesitzer-
in ihre "sicheren" Herkunftsländer abgeschoben werden
(sollen!)
 
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Ja, nur scheint dir dafür jedes Mittel recht zu sein - auch Unterstellungen bzw Vorverurteilungen. Ich sehe aber in Migration und Kriminalität zwei voneinander primär unabhängige Phänomene. Populisten differenzieren hier nicht - manche fordern sogar eine Abschiebung als juristische Strafe, Hauptsache "weg" mit den Unliebsamen - wie und auf welchem Weg auch immer. Befolgt man aber die Rechtsstaatlichkeit, dann muss man Migration/Asylstatus und diverse Kriminalität sehr wohl unterscheiden - solange die Kriminalität nicht gerade den Asylstatus betrifft. Und selbst dann kann eine Ablehnung des Asyls keine Strafe sein, sondern lediglich eine Konsequenz von mangelnden Asylgründen.

Das heißt: Ein illegaler Einwanderer, der ein Verbrechen verübt, darf/kann nicht zur Strafe abgeschoben werden, sondern hat strafrechtlich gleich wie jeder Andere behandelt zu werden. Unabhängig davon berühren seine etwaigen Taten im Zielland nicht die vorhandenen oder nicht vorhandenen Gründe für Asyl.
Das heißt, deine geforderte "Aussortierung Krimineller" hat nicht im Asylverfahren zu geschehen, sondern ist Sache der Justiz. Ob jemand "die Situation ausnützt" oder tatsächlich relevante Asylgründe hat ist die einzige Frage, die im Asylverfahren betrachtet werden darf und muss. Daran ändert auch geplante bzw beabsichtigte Kriminalität nichts.
Ja, nur scheint dir dafür jedes Mittel recht zu sein - auch Unterstellungen bzw Vorverurteilungen. Ich sehe aber in Migration und Kriminalität zwei voneinander primär unabhängige Phänomene. Populisten differenzieren hier nicht - manche fordern sogar eine Abschiebung als juristische Strafe, Hauptsache "weg" mit den Unliebsamen - wie und auf welchem Weg auch immer. Befolgt man aber die Rechtsstaatlichkeit, dann muss man Migration/Asylstatus und diverse Kriminalität sehr wohl unterscheiden - solange die Kriminalität nicht gerade den Asylstatus betrifft. Und selbst dann kann eine Ablehnung des Asyls keine Strafe sein, sondern lediglich eine Konsequenz von mangelnden Asylgründen.

Das heißt: Ein illegaler Einwanderer, der ein Verbrechen verübt, darf/kann nicht zur Strafe abgeschoben werden, sondern hat strafrechtlich gleich wie jeder Andere behandelt zu werden. Unabhängig davon berühren seine etwaigen Taten im Zielland nicht die vorhandenen oder nicht vorhandenen Gründe für Asyl.
Das heißt, deine geforderte "Aussortierung Krimineller" hat nicht im Asylverfahren zu geschehen, sondern ist Sache der Justiz. Ob jemand "die Situation ausnützt" oder tatsächlich relevante Asylgründe hat ist die einzige Frage, die im Asylverfahren betrachtet werden darf und muss. Daran ändert auch geplante bzw beabsichtigte Kriminalität nichts.
Also: es gibt zwei Unterscheidungen
1. asylberechtigt - nicht asylberechtigt
2. kriminell - nicht kriminell

Du setzt "asylberechtigt = nicht kriminell" bzw "nicht asylberechtigt = kriminell" gleich.
Das ist der grundlegende Fehler, auf den ich versuche, dich aufmerksam zu machen.

Ein Rechtsstaat ist kein Privatclub, der jeden ausschließen bzw mit jedem nach belieben verfahren kann, der ihm nicht unter die Nase passt. Er hat eine rechtliche und moralische Verpflichtungen sich selbst seinen Bürgern, Bürgern anderer Länder, anderen Ländern und der gesamten Menschheit gegenüber.
Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist auch notwendig, damit wir unsere gewohnte Freiheit und Sicherheit genießen können - sie ist also nicht nur Altruismus, sondern durchaus auch (und ich meine vornehmlich) zum eigenen Vorteil.

Also: es gibt zwei Unterscheidungen
1. asylberechtigt - nicht asylberechtigt
2. kriminell - nicht kriminell

Du setzt "asylberechtigt = nicht kriminell" bzw "nicht asylberechtigt = kriminell" gleich.
Das ist der grundlegende Fehler, auf den ich versuche, dich aufmerksam zu machen.

Ein Rechtsstaat ist kein Privatclub, der jeden ausschließen bzw mit jedem nach belieben verfahren kann, der ihm nicht unter die Nase passt. Er hat eine rechtliche und moralische Verpflichtungen sich selbst seinen Bürgern, Bürgern anderer Länder, anderen Ländern und der gesamten Menschheit gegenüber.
Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist auch notwendig, damit wir unsere gewohnte Freiheit und Sicherheit genießen können - sie ist also nicht nur Altruismus, sondern durchaus auch (und ich meine vornehmlich) zum eigenen Vorteil.


1. Asylberechtigter oder Aufenthaltsberechtigter + Straftat = strafrechtlich gleiche Behandlung Staatsbürger. Beim Aufenthaltsberechtigten nach Verbüßung der Strafe Neubeurteilung (vor allem bei Mehrfachtäter) der Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls Ausweisung/Abschiebung. Beim Asylberechtigten Verbüßung der Strafe und erst Ausweisung/Abschiebung nach Wegfall des Asylgrundes.

2. Asylberwerber oder Aufenthaltsbewerber im Asyl/Aufenthaltsverfahren + Straftat = Asylwerber bis zur Entscheidung ob asylberechtigt oder nicht, strafrechtlich gleiche Behandlung wie Staatsbürger, Aufenthaltsbewerber ( abhängig von der Art und schwere der Straftat ) Einstellung des Aufenthaltsverfahren und sofortige Ausweisung/Abschiebung.

3. Aufenthalt im Land ohne Status Asylberechtigter/Asylberwerber oder Aufenthaltsberechtigter/Aufenthaltsbewerber und kein Gast oder Tourist sofortige Ausweisung/Abschiebung.

Du setzt "asylberechtigt = nicht kriminell" bzw "nicht asylberechtigt = kriminell" gleich

Nein, das habe so nicht behauptet !
 
Deshalb, Belair57, oder eben 'dann' wenn Dir Dein Recht auf Dein Überleben als unwahrscheinlich dünkt!

Wiederholt wird doch bei den Nachrichten über Menschen berichtet, welche
-trotz Ausweisbesitzer-
in ihre "sicheren" Herkunftsländer abgeschoben werden
(sollen!)

Anerkannte sichere Herkunftsländer sind meistens keine Kriegsgebiete, z.B. Marokko, Tunesien, da fahren die Neckermänner/frauen sogar auf Urlaub hin.
 
Versteh ich nicht. Wieso wird soetwas nicht verboten?
Der Helfer hätte doch jemanden verletzen können, wie kann man so eigenmächtiges Handeln der Hilfeleistung durchgehen lassen?

http://www.journalistenwatch.com/20...-tot-duerfen-aber-nicht-blossgestellt-werden/

Das frage ich mich auch! :rolleyes:

Was geht nur in einem solchen Menschen vor?
Wie kann man nur andere, so niederträchtig behandeln?
Wie wenig Mitgefühl, Ehre und Charakter muss man haben, um so zu agieren? :eek:

Ob das eine Hilfeleistung war, sei mal dahingestellt?
Denn bei einer Hilfeleistung, sollte man mitmenschlich :trost: und deseskalierend :nein: handeln! o_O

Mit beruhigten Worten :tuscheln: hätte sicherlich die Situation „der scheinbaren Belästigung, :kuss4:
durch balzende junge Männer“:reden::reden::sabber::sabber: beruhigt werden können!? :umarm:
Vermutlich wollte sich der selbstmörderisch einmischende Provokateur,:wut2: als Held aufspielen? :banane:


Zitat J. Fischer: "Deutsche Helden müsste die Welt, tollwütigen Hunden gleich, einfach totschlagen."
.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ich unterscheide zwischen echten Kriegsflüchtlingen und illegalen Eindringlingen. Und der Unterschied sollte dir bekannt sein.
Nochmals, für mich geht es um die Wahrscheinlichkeit das die eine oder die andere Gruppe sich kriminell verhält.
Und bei der Gruppe die Dokumente "verliert", mit gefäschten Dokumenten kommt oder plötzlich minderjährig wird, sind doch offensichlich schon Tendenzen zur Kriminalität erkennbar.

Wie unterscheiden sie einen echten Kriegsflüchtling von einem unechten? :confused:
Deuten sie das seelische Traumata oder beurteilen sie nach den äußeren Kriegsverletzungen?

Kein Mensch ist illegal! Und Allah sei Dank haben Rechtspopulisten wie sie,
nicht zu entscheiden, wer unter den Schutzsuchenden einen Asylanspruch hat!

Als illegale Eindringlinge würde ich die Europäer bezeichnen, denn seit Jahrtausenden
werden fremde Kulturen, unterdrückt abgeschlachtet und ausgebeutet! :(

Seltsam seit der Flüchtlingskrise ist in D die Kriminalität zurückgegangen, :cool: nur die abertausende Anschläge,
welche die Rechtspopulisten auf Asylunterkünfte und gegenüber den Schutzsuchenden verüben, haben erheblich zugenommen! :eek:

Haben sie auch mal darüber nachgedacht, dass Ausweise und Dokumente durch die Kriegswirren, Brand, Trümmer, usw. verloren gegangen sind? o_O

Für die gefälschten Ausweise sind meistens die Schlepperbanden verantwortlich,
oftmals wurden den armen Flüchtlingen die echten Ausweise entwendet, bzw. gegen falsche ausgetauscht.

Wer minderjährig ist oder nicht, haben sie auch nicht zu beurteilen, denn oftmals bekommen auch Jugendliche
„durch die Schrecken des Krieges“ Sorgenfalten, Haarausfall :homer: oder graue Haare!


Soweit ist es schon im rechtspopulistischen Deutschland gekommen! :eek:

Flucht von Deutschland nach Syrien :schritt:

Immer mehr Syrer, die in Deutschland Schutz suchten, wollen wieder in das Land zurückkehren, aus dem sie fliehen mussten.
Einige von ihnen verkaufen ihre deutschen Ausweisdokumente, um die Rückkehr in ihre Heimat zu finanzieren.
:(

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/flucht-von-deutschland-nach-syrien-100.html

Wo bleibt da nur unsere hochgelobte Weltoffenheit und Willkommenskultur? :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Asylberechtigter oder Aufenthaltsberechtigter + Straftat = strafrechtlich gleiche Behandlung Staatsbürger. Beim Aufenthaltsberechtigten nach Verbüßung der Strafe Neubeurteilung (vor allem bei Mehrfachtäter) der Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls Ausweisung/Abschiebung. Beim Asylberechtigten Verbüßung der Strafe und erst Ausweisung/Abschiebung nach Wegfall des Asylgrundes.


Worauf sollte eine "Neubeurteilung der Aufenthaltsberechtigung" basieren ? Was ändert eine inländische Straftat an etwaigen Asylgründen ? Fragte ich dich schon einmal, harre aber noch der Antwort.


2. Asylberwerber oder Aufenthaltsbewerber im Asyl/Aufenthaltsverfahren + Straftat = Asylwerber bis zur Entscheidung ob asylberechtigt oder nicht, strafrechtlich gleiche Behandlung wie Staatsbürger, Aufenthaltsbewerber ( abhängig von der Art und schwere der Straftat ) Einstellung des Aufenthaltsverfahren und sofortige Ausweisung/Abschiebung.


Mit welcher rechtlich gedeckten Begründung ? Jemand wird beispielsweise in seinem Herkunftsland auf Grund seiner Homosexualität verfolgt. Jetzt begeht er hier eine Straftat....was ändert das an seiner Verfolgung in seinem Herkunftsland ?


3. Aufenthalt im Land ohne Status Asylberechtigter/Asylberwerber oder Aufenthaltsberechtigter/Aufenthaltsbewerber und kein Gast oder Tourist sofortige Ausweisung/Abschiebung.


Nun na, nur muss bei jeder geregelten Abschiebung auch ein Land bereit sein, den Jenigen bzw die Jenige auch aufzunehmen.



Nein, das habe so nicht behauptet !


"Echte Kriegsflüchtlinge" zünden bei dir keine Heime an, während du "illegalen Einwanderern" sehr wohl generelle Kriminalität unterstellst. Insofern sehe ich diese Behauptung sehr wohl von dir getätigt.
 
1. Asylberechtigter oder Aufenthaltsberechtigter + Straftat = strafrechtlich gleiche Behandlung Staatsbürger. Beim Aufenthaltsberechtigten nach Verbüßung der Strafe Neubeurteilung (vor allem bei Mehrfachtäter) der Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls Ausweisung/Abschiebung. Beim Asylberechtigten Verbüßung der Strafe und erst Ausweisung/Abschiebung nach Wegfall des Asylgrundes.
Worauf sollte eine "Neubeurteilung der Aufenthaltsberechtigung" basieren ? Was ändert eine inländische Straftat an etwaigen Asylgründen ? Fragte ich dich schon einmal, harre aber noch der Antwort.

Habe ich irgenwo geschrieben dass eine "inländische"(?) Straftat an etwaigen Asylgründen etwas ändert ??

2. Asylberwerber oder Aufenthaltsbewerber im Asyl/Aufenthaltsverfahren + Straftat = Asylwerber bis zur Entscheidung ob asylberechtigt oder nicht, strafrechtlich gleiche Behandlung wie Staatsbürger, Aufenthaltsbewerber ( abhängig von der Art und schwere der Straftat ) Einstellung des Aufenthaltsverfahren und sofortige Ausweisung/Abschiebung.

Mit welcher rechtlich gedeckten Begründung ? Jemand wird beispielsweise in seinem Herkunftsland auf Grund seiner Homosexualität verfolgt. Jetzt begeht er hier eine Straftat....was ändert das an seiner Verfolgung in seinem Herkunftsland ?

In diesem Fall keine Ausweisung/Abschiebung, siehe unten:

"1. Asylberechtigter oder Aufenthaltsberechtigter + Straftat = strafrechtlich gleiche Behandlung Staatsbürger."

"2. Asylberwerber oder Aufenthaltsbewerber im Asyl/Aufenthaltsverfahren + Straftat = Asylwerber bis zur Entscheidung ob asylberechtigt oder nicht, strafrechtlich gleiche Behandlung wie Staatsbürger"

Nun na, nur muss bei jeder geregelten Abschiebung auch ein Land bereit sein, den Jenigen bzw die Jenige auch aufzunehmen.

Ja, sollte so sein, ist es aber leider nicht.

"Echte Kriegsflüchtlinge" zünden bei dir keine Heime an, während du "illegalen Einwanderern" sehr wohl generelle Kriminalität unterstellst. Insofern sehe ich diese Behauptung sehr wohl von dir getätigt.

Habe mich in einem weiteren Beitrag korrigiert, ich meinte die Wahrscheidlichkeit, siehe unten:

Wie auch immer, es bleibt für mich ein Fakt dass echte Flüchtlinge aus Kriegsgebieten mit wesentlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Flüchtlingslager/heim anzünden oder sich anderweitig kriminell Verhalten als all die illegalen Eindringlinge die versuchen ein Stück von unserem Sozialkuchen zu ergattern. bei dem sie selbst nicht mit-gebacken haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie auch immer, es bleibt für mich ein Fakt dass echte Flüchtlinge aus Kriegsgebieten mit wesentlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Flüchtlingslager/heim anzünden oder sich anderweitig kriminell Verhalten als all die illegalen Eindringlinge die versuchen ein Stück von unserem Sozialkuchen zu ergattern. bei dem sie selbst nicht mit-gebacken haben.

Dann bitte die Fakten auf den Tisch und bitte keine Faxen!
 
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Tschechien will EU-Flüchtlingsquoten nicht erfüllen

Zwölf und keiner mehr: Die Regierung in Prag will keine Menschen mehr aus den Unterkünften
in Italien und Griechenland aufnehmen. Der Grund seien Sicherheitsbedenken.

Die Regierung in Prag wollte den Mehrheitsbeschluss zunächst eigentlich umsetzen. Doch schon in der Vergangenheit äußerten
sich Vertreter teils deutlich gegen die Quote. Der tschechische Präsident
Miloš Zeman nannte Flüchtlinge in der Vergangenheit "trojanische Pferde"
und kündigte bereits im vergangenen Sommer an, keine Flüchtlinge mehr aufnehmen zu wollen.

Zustimmung bekommt die Regierung aus der Bevölkerung: In kaum einem anderen Land Europas sind die Menschen
den Flüchtlingen gegenüber feindlicher eingestellt als in Tschechien. Laut einer Studie des tschechischen Instituts CVVM
aus dem vergangenen Jahr, glauben 82 Prozent der Bürger, die Flüchtlinge stellten eine Bedrohung für ihr Land dar.

Nicht nur Länder, die ursprünglich gegen die Quote stimmten, haben bislang weniger Menschen aus den Unterkünften
in Italien und Griechenland aufgenommen. Aktuellen EU-Zahlen zufolge liegt unter anderem auch Deutschland hinter den Zusagen.
Andere Länder, darunter Polen und Österreich, haben bislang noch gar keine aufgenommen.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...schechien-aufnahme-verteilung?page=2#comments

Ich würde diesen Ländern einfach die EU Gelder streichen, bzw. empfindliche Strafen und Sanktionen auferlegen. :rolleyes:

http://www.tagesspiegel.de/politik/...in-der-asylpolitik-bleibt-klein/19666640.html
 
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