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Europäischer Gerichtshof Arbeitsrecht

Schwierig !

Religion sollte meiner Meinung in keiner Form auf ein Arbeitsverhältniss einen Einfluss haben.

Aber aus der Sicht eines Arbeitgebers gesehen, sollte ich mir mein Personal aussuchen können, z.B. dass der Bewerber die von mir in der Stellenausschreibung geforderten "Qualifikationen" erfüllt.

Die "Qualifikationen" hat die Klägerin, also bitte keine Ausreden!
 
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Die "Qualifikationen" hat die Klägerin, also bitte keine Ausreden!

Du hast mich nicht verstanden, es geht darum was ich als Arbeitgeber verlange. Wenn ich als Arbeitgeber in der Stellenausschreibung verlange das dass der Bewerber "katholisch getauft" oder "kein Kopftuchträger" ist, dann werden ich nur denjenigen aufnehmen der dieser meiner Anforderung entspricht. Nun hat hat der Bewerber die Möglichkeit, wenn er den Job unbedingt will, sich taufen zu lassen oder kein Kopftuch zu tragen.

Anders sieht es aus wenn ich als Arbeitgeber nur weiblich oder weisse Haut oder nicht älter als 24 Jahre als "Qualifikation" verlange, das ist eindeutig Diskriminierung, weil der Bewerber diese Dinge aus biologischen Gründen nicht erfüllen kann.
 
Du hast mich nicht verstanden, es geht darum was ich als Arbeitgeber verlange. Wenn ich als Arbeitgeber in der Stellenausschreibung verlange das dass der Bewerber "katholisch getauft" oder "kein Kopftuchträger" ist, dann werden ich nur denjenigen aufnehmen der dieser meiner Anforderung entspricht. Nun hat hat der Bewerber die Möglichkeit, wenn er den Job unbedingt will, sich taufen zu lassen oder kein Kopftuch zu tragen.

Anders sieht es aus wenn ich als Arbeitgeber nur weiblich oder weisse Haut oder nicht älter als 24 Jahre als "Qualifikation" verlange, das ist eindeutig Diskriminierung, weil der Bewerber diese Dinge aus biologischen Gründen nicht erfüllen kann.

Dies wäre eindeutiger Machtmissbrauch!
 
Dies wäre eindeutiger Machtmissbrauch!

Welche "Macht" wird hier von wem missbraucht ??? Ich als Arbeitgeber gebe klare Vorgaben, entweder erfüllt der Bewerber diese oder nicht. Weisse Haut oder unter 25 kann der Bewerber nicht erfüllen wenn er 40 jähriger ***** ist (Diskriminierung), aber getauft zu sein oder kein Kopftuch zu tragen kann er erfüllen (keine Diskriminierung). Entendido ?
 
Die Kirche ist eine Religionsgemeinschaften... Es ist absolut klar, dass wer in einem der gemeinnützigen Unternehmen der Kirche arbeiten will, auch getauft ist... Und ich halte das auch für absolut zumutbar...

Du kannst dich ja auch taufen lassen, ohne an die Gotteskacke zu glauben. So zu tun, sollte kein Problem sein.
 
Welche "Macht" wird hier von wem missbraucht ??? Ich als Arbeitgeber gebe klare Vorgaben, entweder erfüllt der Bewerber diese oder nicht. Weisse Haut oder unter 25 kann der Bewerber nicht erfüllen wenn er 40 jähriger ***** ist (Diskriminierung), aber getauft zu sein oder kein Kopftuch zu tragen kann er erfüllen (keine Diskriminierung). Entendido ?

Kirche und Staat zu sehr verdrahtet!
 
Wie heißts da:
Kirchen dürften zwar eine "mit der Religion oder Weltanschauung zusammenhängende Anforderung" stellen. Dies gelte aber nur, wenn diese Bedingung bei der jeweiligen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation" darstelle.
Diese Frage müssen im Streitfall nicht kirchliche Arbeitgeber, sondern die zuständigen nationalen Gerichte entscheiden.

:)Eine Chance für eine evangelische Köchin bei einem katholischen Priester.
 
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Wie heißts da:
Kirchen dürften zwar eine "mit der Religion oder Weltanschauung zusammenhängende Anforderung" stellen. Dies gelte aber nur, wenn diese Bedingung bei der jeweiligen Tätigkeit "eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation" darstelle.
Diese Frage müssen im Streitfall nicht kirchliche Arbeitgeber, sondern die zuständigen nationalen Gerichte entscheiden.

:)Eine Chance für eine evangelische Köchin bei einem katholischen Priester.

Oder eine Atheistin, die haut dann mit der Kelle auf beide Hohlköpfe. :lachen:
 
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