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Europäischer Gerichtshof Arbeitsrecht

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Die Kirche ist eine Religionsgemeinschaften... Es ist absolut klar, dass wer in einem der gemeinnützigen Unternehmen der Kirche arbeiten will, auch getauft ist... Und ich halte das auch für absolut zumutbar...
 
Die Kirche ist eine Religionsgemeinschaften... Es ist absolut klar, dass wer in einem der gemeinnützigen kirchlichen Unternehmen Arbeitet, auch getauft ist... Und ich halte das auch für absolit gerechtfertigt...

Und wenn alle Arbeitsplätze kirchliche Unternehmer hat, war's das von wegen Demokratie!
Hatten wir alles schon einmal.

Hauptsache man ereifert sich über Kopftuchverbot!
 
Vielleicht noch eben ein Wort zur Klärung, damit ich nicht für dogmatisch ond intolerant gelte... In der Katholischen Kirche ist es nach dem geltenden Kirchenrecht - zumindest so viel ich weiß - dem Arbeitgeber freigestellt, ober er einen Konfessionslosen einstellt oder nicht... Die Entscheidung darüber liegt allein beim Arbeitgeber... Wenn er einen Konfessionslosen einstellt, so ist das super lobenswert und verdint meinen vollen Respekt, aber niemals gibt es ein einklabares Recht für einen Atheisten, in einem katholsichen Unternehmen unterzukommen, das sich ja eingentlich zur Aufgabe gestellt hat, in "christlicher Nächstenliebe" einen sozialen Dinest am Menschen zu tun... Sollte ein Gericht so etws absurdes Durchsetzen, wäre das einfach eine Übergriffigkeit des Staates und absolut inakzeptabel...
 
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Zitat:

Und wenn alle Arbeitsplätze kirchliche Unternehmer hat, war's das von wegen Demokratie!
Hatten wir alles schon einmal.

Nein hatten wir noch nicht, und werden wir auch nie haben... Mensch Ellemaus, reg Dich mal wieder ab... Selbst wenn es so wäre, Würden in diesem rein fiktiven und konstruierten Fall sicherlich auch Atheisten einsgestelt... Für wie schlecht hältst Du die Kirche eigentlich?
 
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Vielleicht noch eben ein Wort zur Klärung, damit ich nicht für dogmatisch ond intolerant gelte... In der Katholischen Kirche ist es nach dem geltenden Kirchenrecht - zumindest so viel ich weiß - dem Arbeitgeber freigestellt, ober er einen Konfessionslosen einstellt oder nicht... Die Entscheidung darüber liegt allein beim Arbeitgeber... Wenn er einen Konfessionslosen einstellt, so ist das super lobenswert und verdint meinen vollen Respekt, aber niemals gibt es ein einklabares Recht für einen Atheisten, in einem katholsichen Unternehmen unterzukommen, das sich ja eingentlich zur Aufgabe gestellt hat, in "christlicher Nächstenliebe" einen sozialen Dinest am Menschen zu tun... Sollte ein Gericht so etws absurdes Durchsetzen, wäre das einfach eine Übergriffigkeit des Staates und absolut inakzeptabel...

Lobenswert wäre, wenn es solche Diskussionen nicht mehr geben würde.

EU Gerichtshof muss auch gegen Staatsinteressen urteilen, wenn es glaubhaft bleiben will.

Ich bin gespannt...
 
Es geht hier nicht darum, wer hier welche Interessen vertritt, sonder darum, was rechtens ist und was nicht, und ob dieser Recht eingeschränkt werden darf...
 
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http://www.fr.de/politik/kirchenmitgliedschaft-eugh-urteil-zum-kirchlichen-arbeitsrecht-a-1487687

Da unsere Tochter dies selbst so erlebt hat, also sich taufen lassen sollte, dann erst Arbeitsplatz, bin ich gespannt, wie darüber geurteilt wird.

Schwierig !

Religion sollte meiner Meinung in keiner Form auf ein Arbeitsverhältniss einen Einfluss haben.

Aber aus der Sicht eines Arbeitgebers gesehen, sollte ich mir mein Personal aussuchen können, z.B. dass der Bewerber die von mir in der Stellenausschreibung geforderten "Qualifikationen" erfüllt.
 
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Die Frage wäre also, ob die Konfessionszugehörugkeit für ein katholisches Unternehmen ein Qualifikationskriterium darstellen darf, oder nicht... Habe ich das so richtig verstanden?
 
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