Jakob62
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Der Erbfall hat mehrere Facetten. Der verstorbene Mann lebte in Zugewinngemeinschaft mit seiner zweiten Frau. Beide setzten sich per Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Der eheliche Zugewinn (materiell) kam zu mehr als 80% von seiner hinterbliebenen Ehefrau. Die Tochter aus erster Ehe fordert ihren Pflichtteil, der dann ein Achtel des Hinterlassenen wäre. Formal steht er ihr zu. Inhaltlich erbt sie damit aber nicht von ihrem Vater, sondern von dessen zweiter Frau.