• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Entzieht eine Universität jemandem nachträglich einen Titel,

paranormo

Active Member
Registriert
26. Dezember 2007
Beiträge
482
dann sollte das auch Folgen für denjenigen haben, der den Titel ursprünglich
gebilligt hat. Denkbar wären Entzug der Lehrbefugnis und Schadenersatz.
 
Werbung:
AW: Entzieht eine Universität jemandem nachträglich einen Titel,

dann sollte das auch Folgen für denjenigen haben, der den Titel ursprünglich
gebilligt hat. Denkbar wären Entzug der Lehrbefugnis und Schadenersatz.

Ich würde am liebsten unserer Kultur die Idee eines Titels entziehen. :lachen:
 
AW: Entzieht eine Universität jemandem nachträglich einen Titel,

dann sollte das auch Folgen für denjenigen haben, der den Titel ursprünglich
gebilligt hat. Denkbar wären Entzug der Lehrbefugnis und Schadenersatz.


Aber Entzug der Lehrbefugnis wohl nur, wenn dieser vom Betrug wusste, also Mittäter war!
Und Schadenersatz nur dann, wenn der Doktorand fälschlich des Betrugs bezichtigt wird!
 
AW: Entzieht eine Universität jemandem nachträglich einen Titel,

Ich würde am liebsten unserer Kultur die Idee eines Titels entziehen. :lachen:

So hab ich's gehalten.
Und die missio canonica darum
noch nicht mal zurückgeschickt.
Wer braucht denn schon solche Demonstration,
der's von A bis Zett ernst meinte?

Revolutionäre Biedermeier-Idee:
Ich bin Privat-Mensch und komme als solcher für alle Kosten auf -
ganz ohne ostentatives Pow-Wow.

Sorry, blauer Mann - ich hätt nix dazu gesagt,
wenn Du nicht auf zweitklassigem Widerstand rumgeritten wärst.
 
Werbung:
AW: Entzieht eine Universität jemandem nachträglich einen Titel,

dann sollte das auch Folgen für denjenigen haben, der den Titel ursprünglich
gebilligt hat. Denkbar wären Entzug der Lehrbefugnis und Schadenersatz.

Für andere Verleihungen gilt doch das selbe - wenn sich erst nachträglich herausstellt dass die Voraussetzungen der Verleihung nicht erfüllt wurden, wird sie auch wieder entzogen. Wenn dienstrechtliche Vergehen begangen wurden (Mittäterschaft bzw grobe Fahrlässigkeit) wird das Fehlverhalten der Prüfer auch rechtliche Konsequenzen haben.
Eine generelle Ahndung des "sich betrügen lassens" halte ich aber für nicht zielführend.
 
Zurück
Oben