Freut mich, nicht allein mit meiner Sicht zu stehen!
Hallo Kaawi!
- Das wäre ja noch schöner, stündest Du mit Deiner Meinung ganz alleine, so, als hättest Du auch ganz alleine - aus Deiner Sicht - den gesunden Menschenverstand nur für Dich alleine gepachtet!
Ganz im Ernst: Unser gewohnheitsmäßig bewusstes Handeln ist meist auf das kurzfristig und vorrangig am schnellsten erreichbare Ziel ausgerichtet; Umwege zu nehmen, dies setzt dabei zuerst die Kenntnis von Hindernissen bewusst voraus; jedoch sind unbewusste Hindernisse
(in der Regel ohne geeignete technische Hilfsmittel) nicht beobachtbar und damit in positiver Hinsicht durch die scheinbar sichere Existenz von Nichtzusammenhängen sogar in einer gewissen Zufallsverstärkung auch noch selbstschützend.....
Das, was wir als kollektives Bewusst
Sein in einem individuellen Bewusst
ein zu verstehen uns anzuschicken erlauben, das wäre bildhaft in etwa vergleichbar mit einem gigantisch trägen Eisberg zu verstehen, bei welchem nur rund 5 % der Materie (
positiv - aufgrund sichtbarer Oberflächen) erkennbar wären, aber rund 95% der Materie (negativ -aufgrund nicht sichtbarer Unterflächen) den Sinnen verborgen blieben.
Ist das nicht toll? Eigentlich nüchtern besehen ein klares Nein zu meiner allerersten Euphorie dazu.
Denn wie soll ein Sinn als Spin, der nur die Drehung bei Anbweichung um eine unbekannte Mitte kennt, sich selbst als Entscheider wiedererkennen, ohne sich von einen unbekannten Unsinn doppelt absetzen zu können,... im "für und wider"?
Dafür haben die schlauen Juristen eine ebenso superschlaue Formulierung zum Erklärungswillen eines Vertreters im bürgerlichen Gesetzbuch formuliert, der auch vor der verwirrbaren
Verwirbelung einer Gedankenstaubsaugermentalität nicht haltgemacht haben würde, dank des § 164 BGB Absatz 2 - als Sondergrußbotschaft an "unser" (Individual-)Gewissen:
>> Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht. <<
???