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Die Lage spitzt sich weiter zu

scriberius

Well-Known Member
Registriert
2. Juli 2011
Beiträge
4.342
Seit einigen Monaten fliegt die Deutsche Luftwaffe Einsätze entlang der russischen Grenze. Vor wenigen Wochen wurden in Ost-Aleppo von syrischen Truppen Offiziere einer Reihe von Ländern verhaftet, die dort offiziell nichts zu suchen haben, darunter auch Bundesdeutsche.

In den letzten Tagen erreichten mich aus privaten und aus öffentlichen Quellen folgende Nachrichten:

1.
Die Bundeswehr folgt den Rufen über den Atlantik und entsendet nun auch Panzerverbände des Heeres ins Baltikum.

2.
Die Bundeswehr beruft Reservisten ein, wobei diesmal nicht von einer Wehrübung die Rede ist.

3.
Die Bundesregierung strich zum Jahreswechsel §80 StGB, was im Bundesgesetzblatt am 28.12.2016 veröffentlicht wurde. Dieser stellte bis vorgestern die Beteiligung an Angriffskriegen unter schwere Strafe (nicht unter 10 Jahre).
 
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Leute, es ist eine echte Katastrophe mit euch. Ja, diese Meldung bezüglich der Gesetzesänderung kam aus alternativen Quellen. Ich habe sie allerdings nicht einfach übernommen, wie ihr den Mainstream-Sermon, sondern ich habe recherchiert, um euch armen Gutgläubigen nicht unnötig zu beunruhigen. Das Ergebnis war positiv: es kann im offiziellen Online-Gesetzblatt nachgelesen werden. Dort steht im Änderungsindex unter §80: "entfallen", ebenso in den entsprechenden, offiziellen Gesamttexten. Wer wissen will, was dort früher unter Strafe gestellt war, muss ältere, (noch) nicht aktualisierte Quellen heranziehen. So liefert euere Liebelingsinfo-Litanei Wikipedia noch den bisherigen Inhalt, nämlich genau das, was ich nannte. Selbiges gilt für alle Plattformen, die die Fortentwicklung aufzeigen wollen. Bei den Definitionen findet sich auch eine aussagekräftige Bezeichnung zum Inhalt dieses soeben gelöschten Straftatbestands: "Friedensverrat".

Wer hier unsauber agiert, seid ihr, nicht ich. Euere Gutgläubigkeit und Realitätsabwehr ist bemerkenswert.

was bedeutet das? Nun, das hat mal wieder mehrere Aspekte. Erstens natürlich für diejenigen, welche diesen als "Friedensverrat" bekannten Tatbestand anordnen, aber auch für alle, die diesen Befehlen, bzw. Anordnungen, folgen. Dazu sollte man auch wissen, dass unsere BRD kein Staat mehr ist, dass es daher folgerichtig auch keine Staatshaftung mehr gibt, was schlicht und einfach bedeutet, dass sich jeder einzelne Soldat bewusst sein sollte, dass er für seine Taten, begangen in Bundeswehruniform, in Bundeswehrauftrag, persönlich haftbar gemacht werden kann. Das gilt auch für alle Polizisten, Gerichtsvollzieher, usw.


zu den Links von hylozoik: dejure ist nicht aktuell, der andere hat zwar die richtige Plattform zum Inhalt, aber die falsche Seite.

guckst du hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__//*[@attr_id='bgbl116s3150.pdf']__1483438468946
 
Zuletzt bearbeitet:

Audiatur et altera pars.

scriberius schrieb:
Leute, es ist eine echte Katastrophe mit euch.
[...]
scriberius,
falls du dem Verweis auf die Gesetzestextänderung
im Kommentar von Uffzach nicht folgen konntest,
hier ein Auszug:
[...]
B. Lösung

Um die Strafverfolgung von Verbrechen der Aggression
durch deutsche Behörden zu ermöglichen,
soll das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ergänzt werden.

Zu diesem Zweck soll ein eigenständiger Straftatbestand
der Aggression in das VStGB eingefügt werden, der die bisherigen
§§ 80 und 80a des Strafgesetzbuches (StGB) ersetzen soll.


Die Formulierung des Tatbestands und der Bedingungen für
dessen Verfolgung sollen in enger Anlehnung an die Beschlüsse
von Kampala und das zugrundeliegende Völkergewohnheitsrecht
erfolgen.

Gleichzeitig sollen die verfassungsrechtlichen Vorgaben
aus Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes berücksichtigt werden.


Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Das Völkerstrafgesetzbuch vom 26. Juni 2002 (BGBl. I S. 2254)
wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter „die in ihm bezeichneten Verbrechen“
werden durch die Wörter „Taten nach den §§ 6 bis 12“ ersetzt.

b) Folgender Satz wird angefügt:
„Für Taten nach § 13, die im Ausland begangen wurden,
gilt dieses Gesetz unabhängig vom Recht des Tatorts,
wenn der Täter Deutscher ist
oder die Tat sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet.“


2. In § 2 werden die Wörter „§§ 1 und 3 bis 5“
durch die Wörter „§§ 1,3 bis 5 und 13 Absatz 4“ ersetzt.


3. In § 3 wird die Angabe „§§ 8 bis 14“
durch die Angabe „§§ 8 bis 15“ ersetzt.


4. Nach § 12 wird folgender Abschnitt 3 eingefügt:


„Abschnitt 3
Verbrechen der Aggression


§ 13 Verbrechen der Aggression

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht,
die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige
Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung
im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder
mit Freiheitstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

1. der Angriffskrieg geführt
oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist

oder

2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges
oder einer sonstigen Angriffshandlung
für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität,
die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit
eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta
der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt
durch einen Staat.

(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein,
wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische
Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1
ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
und in minder schweren Fällen des Absatzes 2
Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.“

[...]

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Diese Gesetzestextänderung müsste deine Bedenken eigentlich zerstreuen.


> Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden. <

 
Ist das so, weil der scriberius uns das sagt ?
Falls es so wäre, hätte dann das, was scriberius uns sagt, etwa weniger oder mehr Bedeutung?

Tatsächlich scheint sich die 'Gedankenlage' strategisch und taktisch zuzuspitzen in diesen neuro-postfaktisch emontial völlig übersteuerten Zeiten.

Wem nützt es?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer hier unsauber agiert, seid ihr, nicht ich. ... Dazu sollte man auch wissen, dass unsere BRD kein Staat mehr ist,....
Also du bist nicht ganz sauber :)

Und pass auf, das könnte sich immer weiter zuspitzen, die Lage in deinem Gehirn. Frag Ferenc, der ist in einer ähnlichen Lage.
Vielleicht gründet ihr eine Therapiegruppe? :D

ich habe ja nichts gegen unkonventionelle politische Positionen. Ob Links- oder Rechtsextremismus ... mir alles egal. Aber das mindeste was ich erwarte ist eine ideologisch konsistente Argumentation auf der Basis der von allen beobachtbaren Phänomene.

Aber wen nur noch bullshit Fantastereien gelabert werden, sorry aber dann ab in die Anstalt!
 
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