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Das würde letztlich die Abschaffung der Verfassungsrichtsbarkeit (Prinzip der Gewaltenteilung) bedeuten.

Erstens mal stellt sich die Frage, ob dieser Ersatz für solche Ausnahmesituationen gelten soll oder generell.
Zweitens, wäre eine Vorprüfung nicht die Abschaffung, sondern lediglich eine Änderung des Zeitpunktes der Prüfung des Verfassungsgerichtshofes.

Also....was ist daran blöd ?
 
Da gibts eine andere Meinung, die aufzeigt, wie seine Vorfahren auf Adelsprivilegien aus waren und wegen fehlender Dokumente eine entsprechende Vereidigung stattfand, um die Aelsprivilegien zu erreichen.
https://de.sputniknews.com/politik/20161205313627923-alexander-van-der-bellen-adelsstand-russland/

Jeder hat das Recht auf seine Meinung, aber die Frage die sich stellt ist jene, ob Alexander van der Bellen selbst adelig ist und das ist er bislang nicht, und er beansprucht auch keinen Adelstitel und hat es auch zeitlebens nicht.
Alleine adelige Vorfahren zu haben, erhebt einen selbst noch nicht in den Adelsstand.
Aber wie auch immer, was würde ein eventueller Adel am Wert seiner Aussagen ändern ?
Sprich: warum bringst du dieses Thema hier auf ?
 
Erstens mal stellt sich die Frage, ob dieser Ersatz für solche Ausnahmesituationen gelten soll oder generell.
Zweitens, wäre eine Vorprüfung nicht die Abschaffung, sondern lediglich eine Änderung des Zeitpunktes der Prüfung des Verfassungsgerichtshofes.

Also....was ist daran blöd ?
Dieser Vorgang sollte generell eingeführt werden.
Die Vorziehung des Zeitpunktes der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit ist de facto die Abaschaffung des Gerichtshofes.
Übrigens: Bis jetzt hat der BdP nur das verfassungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes zu beurkunden - dazu gebügt eigentlich die Parlamnetsdirektion.
Fischer hat einmal diese Prüfung in Aussicht gestellt - es kam zu einer Gesetzesänderung.
 
Dieser Vorgang sollte generell eingeführt werden.
Die Vorziehung des Zeitpunktes der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit ist de facto die Abaschaffung des Gerichtshofes.

Inwiefern ?
De jure womöglich, aber doch nicht de facto !

Übrigens: Bis jetzt hat der BdP nur das verfassungsgemäße Zustandekommen eines Gesetzes zu beurkunden - dazu gebügt eigentlich die Parlamnetsdirektion.

Dafür würde technisch ein einfacher juristisch gebildeter Beamte genügen. Aber, diese Aufgabe fällt verfassungsmäßig nun einmal dem Bundepräsidenten zu.
Und klar kann dem Bundespräsidenten nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes zufallen. Schließlich wird er direkt vom Volk gewählt und muss daher juristisch in keinster Weise vorgebildet sein.
 
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Man kann ja viel schwätzen, wenn das eigene Weltbild ins Wanken gerät.

Alexander Van der Bellen ist von Geburt adelig. Er hätte den Adel ablegen können, das hat er nie gemacht. Dass er vom Adel keinen Gebrauch oder Nutzen von machte, ist seine Privatsache.

Sein Großvater "Aleksander Konstantin Von Der Bellen" gehörte zur niederländischen Familie, die nach Russland einwanderte und dort in den Adelsstand erhoben wurde. Dieser war russischer liberaler Politiker und Adeliger.

Dummschwätzerei scheint auch ein adeliges Privileg zu sein...
 
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