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Arbeitslosigkeit

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Ich habe es nicht getan und setze es statt auf die Tagesordnung erst mal auf die Nachtordnung als Nichtordnung, nachdem ich "vorschriftsgemäß als Blödmann" gelesen habe, was ichbinderichwar schreibt.
...das Thema "Arbeitszeitverkürzung"....
...klingt für mich wie eine Strafmaßnahme für eine perfide gewerkschaftlich organisierte Alterspflege mittels "relativ hoch" dotierter "Dattergreisverkehrskontrollethikräte" ...??...:D
 
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Du bis aber auch wirklich ein schrecklicher Junge...
Es wird noch schrecklicher, mein "gu-tester" Iwan, wenn ich fordere das Thema "Arbeitszeitverlängerung" noch einmal ganz neu auf die Tagesordnung setzen! ;)

Es muss verfassungsrechtlich möglich sein, seinen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber mindestens bis zum 75. Lebensjahr in gegenseitigem Respekt zu verlängern.

Dagegen sollte es ein verfassungsrechlich verbrieftes Recht auf Arbeitslosigkeit durch Arbeitszeitverkürzung gar nicht geben dürfen.

Denn es wäre respektlos - und in den meisten Fällen ebenso unbegründet wie zum Beispiel eine gesetzliche Mindestlohnfestsetzung!

GRUND ist ein fehlender Referenzwert für einen - in der jeweiligen Branche ortsüblichen - Höchstlohn!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du schreist schon den ganzen Tag hier. Sonst ist kaum noch jemand außer dir zu hören.
 
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