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Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Neugier

Well-Known Member
Registriert
29. März 2004
Beiträge
3.687



Gestern abends wurde auf ORF im Rahmen der Sendereihe "Im Zentrum" eine TV-Diskussion
über einen Gesetzesentwurf geführt, durch den Gynäkologen von einer Schadenersatzpflicht
bei nicht erkannten Fehlbildungen eines Embryos/Fötus befreit werden sollen.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Genauigkeit und Verlässlichkeit der derzeit gängigen
Diagnosemöglichkeiten, hauptsächlich Ultraschall-Untersuchungen und Fruchtwasser-Analysen.

Der Gynäkologe Husslein erklärte dazu, dass mit Sicherheit ein Fehl-Alarm ausgeschlossen werden
kann, d.h., dass nicht eine Fehlbildung diagnostiziert wird, wo tatsächlich gar keine vorliegt.


Vor kurzem wurde ebenfalls im ORF eine TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom gesendet.
In deren Verlauf wurde unter anderem auch von den Erfahrungen einer Mutter berichtet, bei der
in einem frühen Stadium der Schwangerschaft die Ultraschall-Untersuchung eine zu erwartende
schwere Behinderung des Kindes diagnostiziert, und ihr deshalb eine Abtreibung nahegelegt wurde.
Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden, und auch die empfohlene Untersuchung des
Fruchtwassers abgelehnt (sie ist selbst Ärztin, und wollte das mit dieser Untersuchung verbundene
Risiko nicht eingehen).
Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft wurden annähernd 20 Ultraschall-Untersuchungen
durchgeführt, und der Frau mit zunehmender Bestimmtheit beschieden, dass sie ein schwer
behindertes Mädchen zur Welt bringen wird.
Am Ende der ansonsten komplikationslosen Schwangerschaft wurde sie von einem kerngesunden
Buben entbunden.


Diese Darstellungen in der TV-Reportage stehen in einem krasssen Widerspruch zu den dezidierten
Aussagen Hussleins, der obendrein der Vorstand von eben jener gynäkologischen Abteilung ist,
in der die geschilderten Fehl-Alarme gegeben wurden.


Da drängt sich jetzt natürlich die Frage auf, was denn nun zutrifft.

Ich sehe drei Möglichkeiten:

a) In der TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom wurde
eine manipulativ verzerrte Darstellung der Untersuchungen
ausgestrahlt.

b) Der Gynäkologe Husslein hat keine Ahnung,
was in der von ihm geleiteten gynäkologischen Abteilung tatsächlich vorgeht.

c) Husslein hat absichtlich und wissentlich falsche Aussagen
über die Genauigkleit und Verlässlichkeit der Untersuchungsmethoden gemacht.


Ich habe zwar eine leichte Präferenz für die erstgenannte Option,
will aber auch die anderen Möglichkeiten nicht gänzlich ausschließen.

Vielleicht kann hier jemand seine Fachkompetenz zur Erhellung des Sachverhaltes einbringen.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
Werbung:
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

„Was bringt den Doktor um sein Brot? a) Die Gesundheit, b) der Tod. Drum hält der Arzt, auf daß er lebe, uns zwischen beiden in der Schwebe.“

Eugen Roth
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.




Gestern abends wurde auf ORF im Rahmen der Sendereihe "Im Zentrum" eine TV-Diskussion
über einen Gesetzesentwurf geführt, durch den Gynäkologen von einer Schadenersatzpflicht
bei nicht erkannten Fehlbildungen eines Embryos/Fötus befreit werden sollen.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Genauigkeit und Verlässlichkeit der derzeit gängigen
Diagnosemöglichkeiten, hauptsächlich Ultraschall-Untersuchungen und Fruchtwasser-Analysen.

Der Gynäkologe Husslein erklärte dazu, dass mit Sicherheit ein Fehl-Alarm ausgeschlossen werden
kann, d.h., dass nicht eine Fehlbildung diagnostiziert wird, wo tatsächlich gar keine vorliegt.


Vor kurzem wurde ebenfalls im ORF eine TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom gesendet.
In deren Verlauf wurde unter anderem auch von den Erfahrungen einer Mutter berichtet, bei der
in einem frühen Stadium der Schwangerschaft die Ultraschall-Untersuchung eine zu erwartende
schwere Behinderung des Kindes diagnostiziert, und ihr deshalb eine Abtreibung nahegelegt wurde.
Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden, und auch die empfohlene Untersuchung des
Fruchtwassers abgelehnt (sie ist selbst Ärztin, und wollte das mit dieser Untersuchung verbundene
Risiko nicht eingehen).
Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft wurden annähernd 20 Ultraschall-Untersuchungen
durchgeführt, und der Frau mit zunehmender Bestimmtheit beschieden, dass sie ein schwer
behindertes Mädchen zur Welt bringen wird.
Am Ende der ansonsten komplikationslosen Schwangerschaft wurde sie von einem kerngesunden
Buben entbunden.


Diese Darstellungen in der TV-Reportage stehen in einem krasssen Widerspruch zu den dezidierten
Aussagen Hussleins, der obendrein der Vorstand von eben jener gynäkologischen Abteilung ist,
in der die geschilderten Fehl-Alarme gegeben wurden.


Da drängt sich jetzt natürlich die Frage auf, was denn nun zutrifft.

Ich sehe drei Möglichkeiten:

a) In der TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom wurde
eine manipulativ verzerrte Darstellung der Untersuchungen
ausgestrahlt.

b) Der Gynäkologe Husslein hat keine Ahnung,
was in der von ihm geleiteten gynäkologischen Abteilung tatsächlich vorgeht.

c) Husslein hat absichtlich und wissentlich falsche Aussagen
über die Genauigkleit und Verlässlichkeit der Untersuchungsmethoden gemacht.


Ich habe zwar eine leichte Präferenz für die erstgenannte Option,
will aber auch die anderen Möglichkeiten nicht gänzlich ausschließen.

Vielleicht kann hier jemand seine Fachkompetenz zur Erhellung des Sachverhaltes einbringen.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.




Wenn Sie gestatten, gehe ich mal nicht auf Ihre multiple-choice-Antwortangebote ein, sondern gebe eigene, korrekte Antworten:

Die genaue Wortwahl im Reich der Fehlbildungsdiagnostik ist wesentlich.
Es gibt eine definitionsgemäße Problematik bei der Angabe von Gründen für die gezielte Ultraschalldiagnostik - gegenüber den Krankenkassen.
Hier heißt es: Beim Nachweis gewisser Auffälligkeiten, die häufig mit genetischen oder anderen fetalen Erkrankungen assoziiert sind, muß dieses nach vorheriger Aufklärung und Einwilligung der Patientin (in Deutschland nach dem neuen Gendiagnostik-Gesetz seit 1.2.2010) der Patientin mitgeteilt und ihr eine weitere beweisende oder ausschließende Diagnostik angeboten werden. Dann muß der "Verdacht auf Fehlbildung" in die Begründung zur Kostenerstattung für den Ultraschall.
Erst nach dem Beweis aber kann im Falle schwerer, mit dem Leben schlecht oder garnicht vereinbarer fetaler Erkrankungen von der Patientin der Antrag auf Schwangerschaftsabbruch gestellt werden.
Nun wird aber schon zwischen der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche - mit Einwilligung der Patientin - nach frühesten Auffälligkeiten gesucht. so kann man z.B. eine sogenannte "Nackentransparenz" des Feten bei über 2,5 mm Dicke als auffällig ansehen - obwohl - das absolut kein Beweis für eine fetale Erkrankung ist ! Wenn also lediglich auffällige Marker beim Ultraschall dazu geführt haben sollten, daß der '"Verdacht" auf eine fetale Fehlbildung geäußert
werden mußte, dann wäre allein die Fruchtwasserpunktion oder die Chorionzottenbiopsie in der Lage gewesen, die Sache abzuklären.
Darauf hat aber offensichtlich die betroffene Schwangere verzichtet.
Nur so ist erklärbar, daß während des gesamten weiteren Schwangerschaftsverlaufes der Verdacht auf eine Fehlbildung wie ein Damokles-Schwert über der Schwangerschaft hing, obwohl garnichts bewiesen war. Es gibt eben auch zahlreiche "gesunde" Feten, die im Ultraschall Auffälligkeiten zeigen. In diesem Fall spürt man einerseits eine Inkonsequenz der Patientin, andererseits deutet es auf eine entweder miserable Aufklärung durch die Ärzte oder ein Unverständnis der Patientin hin. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß solche Fälle gern in die Öffentlichkeit getragen werden, obwohl sie an der Tagesordnung sind, da niemand Verständnis für die Zusammenhänge- auch nach intensivster Aufklärung - erzwingen kann.
Perivisor
 

Inhärente Ungewissheit der Pränataldiagnostik.

Perivisor schrieb:
[...]
Nun wird aber schon zwischen der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche - mit Einwilligung
der Patientin - nach frühesten Auffälligkeiten gesucht.
so kann man z.B. eine sogenannte "Nackentransparenz" des Feten bei über 2,5 mm Dicke
als auffällig ansehen - obwohl - das absolut kein Beweis für eine fetale Erkrankung ist !

Wenn also lediglich auffällige Marker beim Ultraschall dazu geführt haben sollten,
daß der "Verdacht" auf eine fetale Fehlbildung geäußert werden mußte,

dann wäre allein die Fruchtwasserpunktion oder die Chorionzottenbiopsie in der Lage gewesen,
die Sache abzuklären.
[...]
Es gibt eben auch zahlreiche "gesunde" Feten, die im Ultraschall Auffälligkeiten zeigen.

Perivisor,
danke für den erhellenden Kommentar.

Wenn ich das alles richtig verstehe, wird damit erneut unterstrichen,
dass selbstverständlich auch jeder Pränataldiagnose ein gerüttelt Maß an Ungewissheit innewohnt.


Genau das ist aber ein Argument der Gegner einer Schadenersatzpflicht von Gynäkologen
bei einer nicht erkannten Fehlbildung.

Bei der derzeit geltenden Gesetzeslage werden die Gynäkologen durch den Gesetzgeber auf dem
Umweg über die Schadenersatzpflicht quasi dazu gezwungen, die Schwangeren zu verunsichern
und zu ängstigen, indem sie ihnen eine lange Litanei von möglichen Fehlentwicklungen vorlesen,
die bei dem gegenständlichen Befund nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.

Die Verunsicherung und Ängstigung der Schwangeren stellt eine Verschlechterung der
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Embryos/Fötus dar.

Im Interesse optimaler Entwicklungsbedingungen für den Embryo/Fötus sollte sich die Schwangere
vorbehaltslos auf das Baby freuen können.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.

 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

......


Im Interesse optimaler Entwicklungsbedingungen für den Embryo/Fötus sollte sich die Schwangere
vorbehaltslos auf das Baby freuen können.
.....

Unter welchen psycho-sozialen Bedingungen könnte sich eine Schwangere heutzutage vorbehaltlos auf das Baby freuen :confused::dontknow:
Wahrscheinlich können diese Frage nur schwangere Frauen selbst beantworten - und natürlich noch der unfehlbar-depperte-bi-gotte Cäsarenpapist aus dem stink...ääähhh.....sinkenden Vati-kahn...:lachen::lachen::lachen:
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Unter welchen psycho-sozialen Bedingungen könnte sich eine Schwangere heutzutage vorbehaltlos auf das Baby freuen :confused::dontknow:
Wahrscheinlich können diese Frage nur schwangere Frauen selbst beantworten - und natürlich noch der unfehlbar-depperte-bi-gotte Cäsarenpapist aus dem stink...ääähhh.....sinkenden Vati-kahn...:lachen::lachen::lachen:


Den Papst scheinen Sie nicht zu mögen. Er ist aber - soweit ich weiß - nie schwanger gewesen.
Schwangere zu befragen, unter welchen psycho/sozialen Bedingungen sie sich auf ein Baby freuen können, ist müßig, denn sie sind ja schon schwanger.
Demnach müßten sie auf diese Frage antworten: unter den jetzigen Bedingungen.
Sie ahnen sicher, daß Ihr Ansatz hier ein wenig daneben liegt.-
Perivisor
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

1. Den Papst scheinen Sie nicht zu mögen. Er ist aber - soweit ich weiß - nie schwanger gewesen.

2. Sie ahnen sicher, daß Ihr Ansatz hier ein wenig daneben liegt.-
Perivisor

Zu 1.:
Hoffentlich hat der sog. "Heilige Vater" keine Frau geschwängert...:lachen::lachen::lachen:
Zu 2.:
Nicht nur mein Ansatz ...:lachen::lachen::lachen:
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Zu 1.:
Hoffentlich hat der sog. "Heilige Vater" keine Frau geschwängert...:lachen::lachen::lachen:
Zu 2.:
Nicht nur mein Ansatz ...:lachen::lachen::lachen:



Zu 1: warum eigentlich nicht ? Vielleicht käme so endlich wieder ein "Erlöser" auf die Welt (?) Zumindest , wenn die dazugehörige Jungfrau "Maria" hieße.
Perivisor
 
AW: Ärztehaftung für korrekte Pränataldiagnose.

Zu 1: warum eigentlich nicht ? Vielleicht käme so endlich wieder ein "Erlöser" auf die Welt (?) Zumindest , wenn die dazugehörige Jungfrau "Maria" hieße.
Perivisor

Das wäre aber ein seltener Zuphall :banane:
Wobei ich nicht an der Omnipotenz dieses bi-gotten Cäsaren-Papisten zweifle ...:lachen::lachen::lachen:
 
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Rechtsanspruch auf bestimmte Merkmale eines Kindes ???

moebius schrieb:
Unter welchen psycho-sozialen Bedingungen könnte sich eine Schwangere
heutzutage vorbehaltlos auf das Baby freuen ...

Irgendwie scheint unser Dr Amoebius ziemlich weit von der Lebenswirklichkeit entfernt zu sein.

Dass sich eine Schwangere auf ihr Baby freut, ist glücklicherweise auch heutzutage noch
der Normalfall, womit natürlich jene Fälle nicht in Abrede gestellt werden,
in denen diese Freude durch widrige Umstände stark getrübt wird.

Aber selbst unter widrigen Umständen werden Babies geboren, was die Vermutung rechtfertigt,
dass die freudige Erwartung eben stark genug ist, um die Widrigkeiten zu überwinden.


Um aber zurückzukommen auf das Thema Schadenersatzansprüche an den Gynäkologen bei nicht
rechtzeitig erkannten Fehlbildungen, möchte ich ausnahmsweise einmal mit aller Klarheit sagen,
dass solche Ansprüche meinem Verständnis nach der Ausfluss einer grundlegenden Fehlentwicklung
in unserer Gesellschaft sind.

Der weit verbreitete Machbarkeitswahn führt zu der grundlegend falschen Annahme,
dass die Erzeuger eines neuen Lebewesens einen Rechtsanspruch
auf eine bestimmte Beschaffenheit des neuen Lebewesens haben.

Genau das haben sie aber nicht!


Die Erzeuger eines Kindes haben nicht den Funken eines Anspruches darauf,
dass dieses Kind ...

  • eine robuste physische Gesundheit
  • eine robuste psychische Gesundheit
  • eine bestimmte Körpergröße und Statur
  • ein bestimmtes Temperament
  • eine bestimmte Augenfarbe,
  • eine bestimmte Haarfarbe und Haarform
  • eine bestimmte Gesichtsform
  • einen bestimmten allgemeinen Intelligenzquotienten
  • eine bestimmte soziale Intelligenz
  • eine bestimmte emotionale Intelligenz
  • eine bestimmte künstlerische Begabung
  • ein bestimmtes handwerkliches Talent
  • ein bestimmtes sportliches Talent
  • ein bestimmtes kaufmännisches Talent
  • ein bestimmtes wissenschaftliches Talent
  • ein bestimmtes politisches Talent
  • .... etc.
hat.


Wenngleich die medizinische Diagnostik heutzutage bereits imstande ist,
einige grobe Fehlbildungen schon in einem sehr frühen Stadium der Entwicklung
mit einer erfreulich hohen Wahrscheinlichkeit zu identifizieren,
so darf diese hohe Wahrscheinlichkeit dennoch nicht mit Gewissheit verwechselt werden.

Ein vom Gesetzgeber zugesprochener Schadenersatzanspruch an den Gynäkologen bei nicht
rechtzeitig erkannter Fehlbildung erscheint deswegen als eine Verwirrung des Gesetzgebers,
die am ehesten als eine unerwünschte Amerikanisierung [*] zu bezeichnen ist.


Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.




[*] Was mit "Amerikanisierung" gemeint ist, soll eine Episode illustrieren.
Ein deutscher Arzt wird von seinem amerikanischen Kollegen zu einem Besuch in
God's own Country eingeladen, und erhält folgende Verhaltensempfehlung mit auf den Weg:

"Wenn du an einem Verkehrsunfall vorbeikommst, gib dich besser nicht als Arzt zu erkennen,
sondern trachte danach, dich möglichst schnell wieder unauffällig zu entfernen.
Das ist ratsam, denn selbst wenn du einem Verletzten durch deine Intervention das Leben rettest,
musst du damit rechnen, dass er dich hinterher auf Schadenersatz klagt, weil du irgendetwas
nicht in der für ihn optimalen Weise hingekriegt hast."


 
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