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Abschiebung abgeschoben (Schweden)

Dafür oder Dagegen

  • Ja, zur Handlung der Schwedin

  • unentschlossen

  • Nein, zur Handlung der Schwedin


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.
Gleichgültig wie sie zu den Kriegsflüchtlingen stehen, sie werden in ihrer Meinung vom österreichischen Asylrecht bestärkt.

Wie Sie auf eine andere Behandlung von Kriegsflüchtlingen in Österreich und der BRD kommen, ist mir aus Ihrem oa. link nicht ersichtlich.

Sowohl in der BRD als auch in Österreich gibt es befristeten Aufenthalt für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention (Krieg als Grund wird danach beurteilt) und sog. subsidiär Schutzberechtigte mit ebenfalls befristeter Aufnahmebewilligung. Zur Überprüfung bitte nachlesen unter https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiär_Schutzberechtigter#Deutschland

Wenn Sie da eine andere Vorgangsweise sehen wollen, dann lade ich Sie ein, sie nachvollziehbar darzulegen.
 
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Österreichische Regelung
Richtig - Kriegsflüchtling kommt nicht vor - sondern die werden im Asylgesetz(da gehört so eine Bestimmung hin) erfaßt, das eben unterscheidet zwischen Asyl und Schutzberechtigten (Bürgerkrieg ist eben kein Asylgrund) und die im dt. Aufenthaltsgesetz geschildertenSzenarien mM sehr gut mit Verweis auf EMRK nennt und "Kriegsflüchtlinge" allgemein und jeder Art definiert
willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes
Asylgesetz § 8 Legaldefinition vom Schutzberechtigten

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240
und siehe Erläuterungen dazu (da wird der Bürgerkrieg direkt erwähnt)
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990027.html

Genügend Argumente gegen Ihre Behauptung?
In Deutschland gibt es ein Gesetz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, in Österreich offensichtlich nicht. Pfiat di Wiki ....

NB: Es ist ein Charakteristukum der österreichischen Rechtsordnung, daß sie abstrakter formuliert und versucht, möglichst wenig unbestimmte Gesetzesbegriffe zu verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig - Kriegsflüchtling kommt nicht vor - sondern die werden im Asylgesetz(da gehört so eine Bestimmung hin) erfaßt, das eben unterscheidet zwischen Asyl und Schutzberechtigten (Bürgerkrieg ist eben kein Asylgrund) und die im dt. Aufenthaltsgesetz geschildertenSzenarien mM sehr gut mit Verweis auf EMRK nennt und "Kriegsflüchtlinge" allgemein und jeder Art definiert
willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes
Asylgesetz § 8 Legaldefinition vom Schutzberechtigten

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240
und siehe Erläuterungen dazu (da wird der Bürgerkrieg direkt erwähnt)
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990027.html
Der Unterschied zwischen dem deutschen und dem österreichischen Gesetz besteht in der Formulierung „innerstaatlicher bewaffneter Konflikt“ und „innerstaatlicher Konflikt“. Bei der deutschen Formulierung handelt es sich eindeutig um Bürgerkrieg und bei der österreichischen ist es Auslegungssache.
Genügend Argumente gegen Ihre Behauptung?
In Deutschland gibt es ein Gesetz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, in Österreich offensichtlich nicht. Pfiat di Wiki ....
Dann ist also Bürgerkrieg doch ein Asylgrund, auch in Österreich, entgegen Ihrer Aussage, denn subsidiärer Schutz ist Teil des Asylrechts.
NB: Es ist ein Charakteristukum der österreichischen Rechtsordnung, daß sie abstrakter formuliert und versucht, möglichst wenig unbestimmte Gesetzesbegriffe zu verwenden.
Aus meiner Sicht ist die deutsche Formulierung präziser.
 
Bei welcher Zahl an Alten, Kranken, Behinderten aus aller Welt, die wir eigentlich aus humanitären Gründen bei und in Europa aufnehmen solten, ist die Grenze erreicht ???

Grenze? Schau dir erst mal das an:

https://www.deutschlandfunk.de/flue...-schweigen.795.de.html?dram:article_id=373438

Ich befinde, dass es für Kranke/Behinderte/Alte/elternlose Kinder keine Grenze geben sollte sondern eine Koordination der Verteilung ohne stumpfsinnige Regeln.

Bei Krawallmachern, Schlägern, Kriminellen seh ich das anders.
 
Der Unterschied zwischen dem deutschen und dem österreichischen Gesetz besteht in der Formulierung „innerstaatlicher bewaffneter Konflikt“ und „innerstaatlicher Konflikt“. Bei der deutschen Formulierung handelt es sich eindeutig um Bürgerkrieg und bei der österreichischen ist es Auslegungssache.
Die österr. Formulierung erfaßt einen viel größeren Personenkreis und nicht nur die von Waffengewalt Betroffenen.
Dann ist also Bürgerkrieg doch ein Asylgrund, auch in Österreich, entgegen Ihrer Aussage, denn subsidiärer Schutz ist Teil des Asylrechts.
Ausgehend vom Begriff des Fremden gibt es Asylberechtigte und Schutzberechtigte, die keine Flüchtlinge im Sinne des zuerkannten Asyls sind.
Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist einem Fremden zuzuerkennen,
1. der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wird oder
2. dem der Status des Asylberechtigten aberkannt worden ist

Wenn Sie wollen, könne Sie das alles in einen Topf werfen.
 
Was hat der Beitrag im Link mit "Grenze" zu tun ????

Jetzt ist mir klar, warum du diese Frage gestellt hast. (Und den Text danach ignoriert)
Die Aktion wurde als Protest gegen Abschiebungen allgemein kommentiert.
Die Studentin hatte sich allerdings diesen Afghanen ausgesucht, der aber nicht im Flugzeug war.
https://www.dw.com/de/der-mann-dessen-abschiebung-elin-ersson-verhindern-wollte/a-44840196

Nicht gerade ein Fall, der gegen Abschiebungen spricht.
 
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Ich befinde, dass es für Kranke/Behinderte/Alte/elternlose Kinder keine Grenze geben sollte sondern eine Koordination der Verteilung ohne stumpfsinnige Regeln.

Ich schätze einmal grob dass es weltweit so 100 Millionen Kranke/Behinderte/Alte/elternlose Kinder gibt die man aus humanitären Gründen bei uns in Europa aufnehmen sollte . Dann gibt es noch so ca. 70 Millionen Kriegsflüchtlinge die wir noch aufnehemen sollten. Und du bist der Meinung, dass das ohne Begrenzung mit gerechter Verteilung funktionieren würde und zu keine Konflikten führt ???
 
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