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Leiharbeit

Walter

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3. Oktober 2002
Beiträge
5.011
"Die Anstalt" hat durch die Ausgabe vom 16.05.2017 maßgeblich dazu beigetragen, dass möglicherweise bald Schluss ist mit der Ausbeutung von Leiharbeitern. Auch dank des Aufrufs in der Sendung muss die Schlechterstellung von Leiharbeit in Deutschland nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Mittwoch entschieden (5 AZR 143/19).

 
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Es geht um die heikle Frage, ob der Leiharbeitanbieter/geber andere Entlohnungsvorschriften mit seinem ausgeliehenen AN abschließen kann. In Österreich müßte eigentlich klar sein, daß es so etwas nicht gibt, weil wir Kollektivverträge haben.
Offen bleibt halt die Tatsache , ob ein Arbeitssuchender sich auf die Minderentlohnung einläßt - ob er klagt und dann den Arbeitsplatz verliert?
Zur Problematik Näheres siehe:
https://www.bag-urteil.com/16-12-2020-5-azr-143-19-a/
 
Auch in diesem Themenfeld zeigt sich diese Tendenz zu technologischem und sozialem Downgrading. Unsere Wirtschaft ist faul geworden und sucht ihr Überleben in der betrügerischen Monokultur von Automotiv, Wirecard und Geldwäsche.
 
weiterhin ungehemmt und billig zum Schaden anderer EU Länder
Wenn der Boss der faule Apfel ist oder gar das Gerüst des Gebäudes, dann nutzt es nichts, wenn man immer wieder versucht mit frischen Äpfeln das Faule zu bekämpfen. Damit die frischen Äpfel was bewirken können, muss der faule Kopf zuvörderst verschwinden.
 
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