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Polizeigewalt oder Gewalt gegen Polizisten

Wer hat wo den Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen ????

Wer hat wo behauptet, dass jemand den Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen hätte ????

In Österreich ist es auch möglich als Tauber eine Führerschei zu erhalten, siehe Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:

Hörvermögen

§ 9. Das in § 6 Abs. 1 Z 7 angeführte mangelhafte Hörvermögen liegt vor, wenn ohne Verwendung von Hörbehelfen nicht erreicht wird ein Hörvermögen bei beidohriger Prüfung

1.für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 für Konversationssprache auf eine Entfernung von mindestens 1 m,

2.für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 für Konversationssprache auf eine Entfernung von 6 m.

Wird das in Z 1 oder 2 angeführte Hörvermögen nicht erreicht, so ist eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich, die nur nach einer tonaudiometrischen Untersuchung und einer Prüfung der Gleichgewichtsfunktion, wie etwa durch Steh- und Tretversuch sowie Blindgang, erstellt werden darf. Bei eventuellen Anzeichen auf Erkrankungen im Bereich der Hör- und Gleichgewichtsorgane ist deren Auswirkung auf die Eignung zum sicheren Beherrschen eines Kraftfahrzeuges zu beurteilen. Erforderlichenfalls muß durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Untersuchung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festgestellt werden, ob das mangelnde oder fehlende Hörvermögen ausreichend kompensiert werden kann.

Ja, und wenn jemand Signaltöne nicht hört, wie will er das kompensieren ?
Merke: Nicht jedes mangelhafte Hörvermögen bedeutet Taubheit.


Nein, nicht nur die gehbehinderte Person darf das Auto lenken, auch Partner/Eltern/Kinder/Freunde. Und dürfen auch mit dem Behindertenausweis auf Behindertenparkplätze und wie z.B. in Wien in Kurzparkzonen parken, aber nur zur Beförderung der behinderten Person auf die der Behindertenausweis ausgestellt ist.
In den USA gilt das selbe für das Permanent Disabled/Handicap License Plate.

Ja, ich meinte natürlich für den Eigengebrauch - also nicht zur Beförderung des Gehbehinderten. Da darf man die Vorteile des Behindertenausweises nicht nutzen. Viele verwenden die Ausweise widerrechtlich, aber das ist strafbar.

Das Auto eines Gehbehinderten hier darf auch ein Anderer zum Eigengebrauch nutzen. Dabei aber nicht Behindertenparkplätze nutzen, etc...
 
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Wer hat wo behauptet, dass jemand den Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen hätte ????

Naja, bei uns gibt es zwar keine speziellen Kennzeichen, aber sonstige Kennzeichnungen zwecks Erkennung beim Parken. Die gibt es aber, soweit ich weiß, nur für bzw bei Gehbehinderungen. Ich sehe jetzt auch keinen Grund, jemandem die Fahrtauglichkeit auf Grund einer Gehbehinderungen abzusprechen. Bei seh- bzw hörbehinderung hingegen schon, aus besagten Gründen.
Gehbehinderungen haben aber im Verkehrsverhalten keinen direkten Einfluss - insofern wäre eine Kennzeichnung meines Erachtens unnötig. Zusätzlich, darf dann nur der Gehbehinderte das Auto lenken ? Was ist, wenn dessen Partner/Eltern/Kinder das Auto lenken wollen ? Muss man dann das Kennzeichen wechseln ?

Eine solche Aussage mache ich nur wenn jemand Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abspricht, also wer und wo hat jemand Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen, und dich damit zu dieser deiner Aussage veranlasst ??


....Ja, und wenn jemand Signaltöne nicht hört, wie will er das kompensieren ?
Merke: Nicht jedes mangelhafte Hörvermögen bedeutet Taubheit. ....

Z.B. Körperschallübertragung

siehe auch: http://klangschreiber.de/2012/09/14/mit-dem-korper-horen-wie-gehorlose-musik-fuhlen/



 
Behelf:

In den USA eskaliert derzeit die Gewalt.

Ich gehe mal davon aus, daß es laut Eingangsbeitrag um die Polizeigewalt und Gewalt gegen die Polizei in den USA geht. Gewalt gegen die Polizei in Deutschland gab es eigentlich überwiegend durch Kriminelle und Linksextremisten. Das hat sich inzwischen geändert, wie man zum Beispiel im Tagesspiegel nachlesen kann.

http://www.tagesspiegel.de/politik/...von-rechtsextremisten-attackiert/9739432.html
 
Eine solche Aussage mache ich nur wenn jemand Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abspricht, also wer und wo hat jemand Gehbehinderten die Fahrtauglichkeit abgesprochen, und dich damit zu dieser deiner Aussage veranlasst ??

Dieser Frage fehlt die Fragevoraussetzung, sie ist dadurch nicht beantwortbar.




Ja, nur ist der Straßenverkehr kein Musiksaal, und der generelle Geräusch- und Vibrationspegel liegt hoch. Und speziell im Autoinneren ist man Vibrationen der unterschiedlichsten Frequenzen ausgesetzt. Ich bezweifle, dass die Qualität des "Hörvermögens" eines Gehörlosen in so einer Umgebung in die Nähe jener eines "Normalhörers" gelangen kann.
 
Dieser Frage fehlt die Fragevoraussetzung, sie ist dadurch nicht beantwortbar.


....... Ich sehe jetzt auch keinen Grund, jemandem die Fahrtauglichkeit auf Grund einer Gehbehinderungen abzusprechen. Bei seh- bzw hörbehinderung hingegen schon, aus besagten Gründen.......

Gut ich frage anders. Was hat dich veranlasst diese Aussage ( siehe oben ) zu tätigen ?


Ja, nur ist der Straßenverkehr kein Musiksaal, und der generelle Geräusch- und Vibrationspegel liegt hoch. Und speziell im Autoinneren ist man Vibrationen der unterschiedlichsten Frequenzen ausgesetzt. Ich bezweifle, dass die Qualität des "Hörvermögens" eines Gehörlosen in so einer Umgebung in die Nähe jener eines "Normalhörers" gelangen kann.

Und ich zweifle nicht daran dass es Gehöhrlose gibt die ihre Beeinträchtigung mit Hilfe anderer Sinne sehr gut kompensieren können.

https://www.fmcsa.dot.gov/sites/fmcsa.dot.gov/files/docs/hearing2.pdf

https://axleaddict.com/safety/Deaf-People-Drive
 
Anderereits haben Polizisten in den USA auch immer mit einer legalen Schußwaffe zu rechnen, die von der kontrollierten Person mitgeführt wird.

Ist dies Rechtfertigung oder Konsequenz?


Einfach nur der wilde Westen. Wenn der Staat kein Gewaltmonopol hat und es nicht durchsetzen kann oder will, muß sich der Bürger selber schützen, ggf. auch vor den bezahlten und bewaffneten Hilfssheriffs oder auch Sheriffs.
 
Gut ich frage anders. Was hat dich veranlasst diese Aussage ( siehe oben ) zu tätigen ?

Zur Unterscheidung zwischen fahrtauglichkeitseinschränkenden und nicht fahrtauglichkeitseinschränkenden Behinderungen.


Und ich zweifle nicht daran dass es Gehöhrlose gibt die ihre Beeinträchtigung mit Hilfe anderer Sinne sehr gut kompensieren können.

https://www.fmcsa.dot.gov/sites/fmcsa.dot.gov/files/docs/hearing2.pdf

https://axleaddict.com/safety/Deaf-People-Drive

Ja, und es gibt auch Blinde, die Dank Echolotortung durch einen Wald gehen können, ohne an die Bäume zu rennen. Aber, erstens funktioniert auch das nicht in einem Auto, und zweitens sind das Einzelne. Aber, letztendlich gibt es ja die amtsärztliche Untersuchung, die über die Fahrtauglichkeit letztendlich zu befinden hat. Eventuell gibt es auch eine "eingeschränkte Fahrerlaubnis", im Konkreten nur mit entsprechend ausgerüsteten KfZ, die unterstützende Systeme implementiert haben.
 
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